Nach Missbrauchsgutachten
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen verstorbenen Papst Benedikt ein

21.03.2023 | Stand 22.03.2023, 9:00 Uhr

Die Ermittlungen gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. wegen des Verdachts der Beihilfe zu Missbrauchstaten wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft München am Dienstag mitteilte. −Foto: Sven Hoppe/dpa

Die Staatsanwaltschaft München I hat den inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. zeitweise als Beschuldigten in ihrem Ermittlungsverfahren nach dem Gutachten zu sexuellem Missbrauch in dem katholischen Erzbistum München und Freising geführt.





Die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Beihilfe zu Missbrauchstaten wurden aber eingestellt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

„Drei (damals) noch lebende kirchliche Personalverantwortliche“ seien während der Ermittlungen „als Beschuldigte eingetragen“ worden. Neben dem emeritierten Papst Benedikt, der als Kardinal Joseph Ratzinger von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war, waren das noch sein Nachfolger Kardinal Friedrich Wetter sowie der ehemalige Generalvikar Gerhard Gruber.

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Alle Verfahren seien allerdings nach und nach eingestellt worden. Die Ermittlungen „ergaben jeweils keinen hinreichenden Verdacht strafbaren Handelns der Personalverantwortlichen“, teilte die Ermittlungsbehörde mit.

Mehr als 40 Fälle geprüft

Im Zusammenhang mit dem im Januar 2022 vorgestellten Missbrauchsgutachten hatte die Behörde mehr als 40 Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger geprüft. Im Februar waren auch Räume des Erzbistums durchsucht worden. Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), die das Gutachten im Auftrag des Bistums verfasste, hatte der Staatsanwaltschaft bereits im August 2021 die Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Das Missbrauchsgutachten hatte vor allem wegen der Rolle von Kardinal Ratzinger Schlagzeilen gemacht. Kritiker werfen ihm vor, als Erzbischof und später als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom nicht entschieden gegen Missbrauchstäter in der Kirche vorgegangen zu sein und den Schutz der Institution Kirche über den Opferschutz gestellt zu haben.

− dpa