Münchner Terrorprozess: Keine Zeugenaussagen

13.07.2021 | Stand 14.07.2021, 23:24 Uhr

Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Eigentlich waren Ralf Wohlleben und André E. am Donnerstag in einem Prozess gegen eine mutmaßliche Rechtsterroristin als Zeugen geladen. Das Oberlandesgericht München (OLG) wollte die als NSU-Unterstützer verurteilten Männer zu möglichen Kontakten zur Angeklagten befragen, der die Planung eines Anschlags gegen Muslime und Kommunalpolitiker vorgeworfen wird. Doch aus den Zeugenaussagen wird nichts. Nach Wohlleben hätten sich nun auch André E. und ein weiterer Zeuge auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in München.

In dem Verfahren ist eine Heilpraktikerin aus Franken angeklagt. Sie soll Grußkarten mit Todesdrohungen und Munition an Lokalpolitiker und einen Moscheeverein verschickt haben. Danach soll sie untergetaucht sein mit dem Ziel, Anschläge zu begehen. Die Anklage lautet daher unter anderem auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die rechtsextremistische Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Menschen ermordet. Nach einem Mammutprozess war die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wohlleben bekam als Waffenbeschaffer zehn Jahre Haft, André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.