Landtag diskutiert über Corona, Hochwasser und Polizeigesetz

20.07.2021 | Stand 21.07.2021, 7:31 Uhr

Markus Söder (CSU) im bayerischen Landtag. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbild

Kurz vor der Sommerpause gehen dem Landtag die kontroversen Debatten nicht aus. Neben der Corona-Lage in und den Folgen des Hochwassers dürfte am Abend im Plenum auch ein anderes Thema für Streit sorgen.

Trotz der massiven Kritik von Opposition und aus Teilen der Bevölkerung will der bayerische Landtag heute die Novelle des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes beschließen. Zuletzt hatten am vergangenen Sonntag rund 2000 Menschen in München gegen das Gesetz demonstriert - die Linke kündigte bei der Veranstaltung zudem eine weitere Klage an. Gegen das Gesetz in der bisherigen Fassung liegen zudem seit Jahren zwei Verfassungsklagen von SPD und Grünen auf dem Tisch, über diese wurde aber bisher noch nicht entschieden.

Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Das Gesetz war deshalb immer wieder Anlass für massive Kritik von Opposition und Bürgerrechtlern. Es wurde zuletzt 2018 von der damaligen CSU-Alleinregierung verschärft. Nach der Landtagswahl hatten die Freien Wähler als Koalitionspartner der CSU auf eine Novelle des Gesetzes gedrungen, welche nun zur Abstimmung steht.

Unter anderem sieht das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten «drohenden Gefahr» hat, einer der Hauptkritikpunkte. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn «erhebliche Eigentumspositionen» bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe «drohende Gefahr» und «konkrete Gefahr» besser voneinander abgegrenzt werden.

Die nun von CSU und Freien Wählern vereinbarten Änderungen gehen auf die Vorschläge einer Expertenkommission aus dem September 2019 zurück. Hierzu zählen auch verschärfte Regeln für DNA-Analysen und die deutliche Verkürzung eines richterlich angeordneten Gewahrsams von bisher drei auf nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag eingesperrt wird, hat künftig Anspruch auf einen Rechtsanwalt.

In der aktuellen Kritik der Novelle steht insbesondere die beantragte Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bürgern. Kritiker sehen darin eine Bedrohung für die Bürgerrechte und ein Einfallstor für zukünftige Überwachungsmaßnahmen. Das Innenministerium hat diese Kritik in der Vergangenheit als unberechtigt zurückgewiesen.

Bevor das Polizeiaufgabengesetz vermutlich erst am späten Abend im Plenum zur Sprache kommt, steht unter anderem gleich zu Beginn die obligatorische Fragestunde zur Corona-Krise auf der Tagesordnung. Weiteres Thema ist die jüngste Hochwasserlage, die in Bayern insbesondere im Berchtesgadener Land für Probleme gesorgt hatte. Menschen starben, Häuser wurden evakuiert. In Niederbayern entspannte sich die Lage in der Stadt Passau am Montag aber wieder. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte den vom Hochwasser betroffenen Menschen Hilfe und Unterstützung zugesichert.

Zudem soll der Landtag einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestimmen. Die Neubesetzung ist notwendig, weil Amtsinhaber Peter Küspert im September in den Ruhestand geht.