Ohne Führerschein, mit vielen Mängeln
Heizöl-Fahrer will Polizeidienststelle beliefern und kassiert vierstelliges Bußgeld

23.09.2022 | Stand 24.09.2022, 11:58 Uhr

Nicht mit einem normalen Heizöllaster, sondern mit einem völlig ungeeigneten Fahrzeug wurde der Brennstoff an die Polizeidienststelle geliefert. Zudem hatte der 32-Jährige am Steuer keine Fahrerlaubnis. −Symbolbild: dpa

Von Christoph Eberle

Ein Heizöl-Fahrer (32) wollte die Dienststelle der Verkehrspolizei Rosenheim beliefern. Doch weil hier so ziemlich alles schief lief, was schief laufen kann, muss er nun ein Bußgeld in vierstelliger Höhe berappen, teilten die Beamten am Freitag mit.



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Der ungewöhnliche Vorfall ereignete sich am Mittwoch gegen 12 Uhr. Ein Lkw wollte nach Polizeiangaben Heizöl für die Dienststelle anliefern. Bei einem Blick auf die Ladefläche des 7,5 Tonners stellten die Polizeibeamten schnell fest, dass hier einiges nicht vorschriftsgemäß war. Aus diesem Grund wurden der Lkw und der 32-jährige Fahrer aus dem Landkreis München einer intensiven Kontrolle unterzogen.

Dabei stellte sich heraus: Der Fahrer hatte keinen ADR-Schein und am Lkw waren keine orangefarbenen Warntafeln angebracht. Das Heizöl wurde zudem in einem sogenannten Intermediate Bulk Container, einem Kanister und in einem Lagertank transportiert. Keines der Versandstücke war gefahrgutrechtlich gekennzeichnet.

Diese Lagertanks für Heizöl sind zudem nicht für den Straßentransport zugelassen, da sie die erhöhten Stabilitätsanforderungen für den Straßenverkehr nicht erfüllen. Erschwerend hinzu kam, dass die Ladung kaum gesichert war. Auch ein Beförderungspapier, weitere gefahrgutrechtliche Dokumente, Feuerlöscher und weitere gefahrgutrechtliche Ausrüstungsgegenstände konnte der Fahrer nicht vorzeigen.

„Fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“

„Zusammenfassend kann man sagen, dass bei diesem Transport fast alles falsch gemacht wurde, was man falsch machen kann“, so ein Polizeisprecher. Dass die Lkw-Fahrerlaubnis des 32-Jährigen zudem abgelaufen war, sei „das Tüpfelchen auf dem i gewesen“, so der Sprecher. Dass Leute betrunken bei der Polizeidienststelle vorfahren oder ihren abgenommenen Führerschein mit dem Auto wieder abholen wollen, komme öfter vor. Einen solchen Fall habe er aber noch nie erlebt.

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Die Weiterfahrt des Lkws wurde bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers mit einer gültigen Fahrerlaubnis und der Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes unterbunden. Ihr Heizöl bekamen die Beamten schlussendlich auch noch in den Tank gepumpt - frieren muss auf der Dienststelle somit niemand.

Gegen den Fahrer und den Halter wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Des Weiteren werden gegen weitere Beteiligte Ordnungswidrigkeitenverfahren mit vierstelligen Bußgeldern eingeleitet.