Fünfeinhalb Jahre Haft für Fahrt in Menschengruppe

25.03.2021 | Stand 25.03.2021, 9:24 Uhr

Peter Kneffel/dpa

Ein Autofahrer fährt in eine Gruppe Fußgänger. Nach Ansicht der Ermittler tut er das ganz bewusst, will seine Freundin und deren damals erst einjährige Tochter treffen. Jetzt ist das Urteil gegen den Mann gefallen.

Für die Fahrt mit einem Auto in eine Menschengruppe im oberbayerischen Pöcking vor knapp einem Jahr ist der Angeklagte am Dienstag zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt war er wegen fünffachen Mordversuchs, verurteilt wurde er nun vor dem Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrerflucht.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Mai vergangenen Jahres in eine Menschengruppe gefahren zu sein, um seine damalige Lebensgefährtin und deren ein Jahr alte Tochter umzubringen, die ihn «Papa» nannte. Er soll mit seinem Auto zielgerichtet mit rund 50 Kilometern pro Stunde auf sie zugefahren sein. Das Motiv: Seine Lebensgefährtin soll gegen seinen Willen ein gemeinsames Kind abgetrieben haben.

Vier Erwachsene wurden bei der Tat leicht bis mittelschwer verletzt, das Kleinkind erlitt einen Schock. Die 23-jährige Ex-Freundin des Mannes leidet seit der Tat nach eigenen Angaben unter zwanzigprozentigem Hörverlust auf einer Seite, ist in psychologischer Behandlung und bekommt noch Physiotherapie. Auch der Fahrer selbst musste in der Klinik behandelt werden, nachdem er auf der Flucht mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt war - «in suizidaler Absicht», wie sein Anwalt zum Prozessbeginn sagte.

Der Deutsche war nicht nur wegen versuchen Mordes, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Fahrerflucht angeklagt. Den Vorwurf des versuchten Mordes hatte die Staatsanwaltschaft allerdings schon im Schlussplädoyer zurückgenommen und zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung forderte zwei Jahre auf Bewährung - das Gericht blieb nun zwischen den beiden Forderungen.