«Ernste Hürden» vor Reaktivierung der Höllentalbahn

13.07.2021 | Stand 14.07.2021, 23:16 Uhr

Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eine Reaktivierung der Höllentalbahn zwischen Blankenstein in Thüringen und Marxgrün in Bayern ist einem Gutachten zufolge nicht mit den Schutzzielen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH) der EU vereinbar. Im FFH-Gebiet «Selbitz, Muschwitz und Höllental» würden durch eine Streckenreaktivierung aller Voraussicht nach Schlucht- und Hangmischwälder sowie der Auenwälder mit Erle, Esche und Weide erheblich beeinträchtigt, hieß es in dem Gutachten, das am Dienstag vom Thüringer Verkehrsministerium veröffentlicht wurde. Dies sei eine «entscheidende Hürde für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens».

Zu den Zielen der FFH-Richtlinie der EU gehört die Schaffung und Bewahrung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes mit dem Namen «Natura 2000». Die FFH-Gebiete sind ein wichtiger Teil davon. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Genehmigung des Vorhabens nur über eine Natura 2000-Abweichungsprüfung zu erzielen wäre. Hierfür müssten Ersatzflächen gefunden und eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt werden. Die Erfolgsaussicht der Prüfung wurde als «kritisch» eingestuft. Nach einer positiven Stellungnahme der EU müssten zudem weitere Hürden genommen werden.

Der Trassenabschnitt ist rund 7,5 Kilometer lang. Davon liegen etwa 1,5 Kilometer in Thüringen, die restlichen rund sechs Kilometer befinden sich in Bayern. Die stillgelegte Strecke ist im Besitz der Deutschen Bahn. Sie will in den kommenden Jahren mehrere inaktive Strecken wieder in Betrieb nehmen. Derzeit stehen mit der Höllentalbahn insgesamt 20 Projekte in fast allen Bundesländern auf der Liste. Über Streckenreaktivierungen entscheiden Bund, Länder und Aufgabenträger für den Nahverkehr mit der Bahn. Die Thüringer Landesregierung prüft die Möglichkeit der Reaktivierung, um die bestehende Schienenlücke vor allem für den Güterverkehr zu schließen.