Dritter Beschuldigter im Fall Nüßlein: Ärger in CSU-Fraktion

12.03.2021 | Stand 12.03.2021, 9:38 Uhr

Soeren Stache/zb/dpa/Archivbild

Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Maskenaffäre weiten sich aus. Nun gibt es einen weiteren Beschuldigten. Die politische Aufklärung der Vorgänge sorgt unterdessen auch für Ärger in der Landtagsfraktion der CSU.

Bei den Korruptionsermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (ehemals CSU) im Zusammenhang mit Maskengeschäften gibt es mittlerweile einen dritten Beschuldigten. Nach Angaben der Münchner Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich dabei um keinen Politiker. Nähere Angaben wollte ihr Sprecher am Donnerstag nicht machen. Zuvor hatten Medien über den dritten Verdächtigen berichtet.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte es am Mittwoch in München auch eine weitere Durchsuchung in dem Ermittlungsverfahren gegeben - bei dem weiteren Beschuldigten, bei dem es sich um einen Geschäftsmann handeln soll.

Die Maskenaffäre sorgt unterdessen auch für Ärger zwischen den schwäbischen CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Thomas Kreuzer. Kreuzer als Fraktionsvorsitzender hatte Sauter zur Nennung von Details zu einem Maskengeschäft aufgefordert.

Doch Sauter will unter Hinweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht keine weiteren Infos nennen, auch nicht sein Anwaltshonorar in diesem Fall offenlegen. «Niemand lässt sich gerne unter Druck setzen - ich auch nicht», schrieb Sauter am Donnerstag in einer E-Mail an Kreuzer. Zunächst hatte der Radiosender Antenne Bayern darüber berichtet.

Aus dem Umfeld der CSU-Fraktionsführung im Landtag hieß es, es habe Gespräche mit Sauter gegeben, in denen man diesen um absolute Transparenz gebeten habe. Auf diese Bitten und Forderungen sei Sauter aber nicht eingegangen.

Vor zwei Wochen hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Nüßlein und einen zweiten, nicht benannten Beschuldigten zunächst 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen. Es geht um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern bei Geschäften mit Corona-Schutzmasken.

Nüßleins Rechtsanwalt hatte erklärt, dass sein Mandant wegen solcher Geschäfte mit FFP2-Masken über ein eigenes Unternehmen eine Provision erhalten habe. Dies habe aber nichts mit der Abgeordnetentätigkeit zu tun. Den Korruptionsvorwurf wies der Anwalt zurück.

Sauter hatte erklärt, in seiner Münchner Rechtsanwaltskanzlei für ein Maskengeschäft mit der bayerischen Staatsregierung einen Vertrag über die Lieferung von Corona-Masken aufgesetzt zu haben. Mit seiner Tätigkeit im Landtag habe dies nichts zu tun, erklärte auch er.

Nüßlein, der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, ist mittlerweile aus der CSU ausgetreten. Trotz entsprechender Forderungen hat der 51-Jährige sein Bundestagsmandat aber nicht aufgegeben. Der Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel war ebenfalls wegen einer sechsstelligen Euro-Provision durch ein Maskengeschäft aus der CDU ausgetreten und hat sein Mandat zurückgegeben.

Die Maskenaffäre ist mittlerweile zu einer großen Belastung besonders für die Unionsfraktion im Bundestag geworden. Die Fraktionsspitze hat den Abgeordneten von CDU und CSU eine Frist bis Freitagabend zur Abgabe einer Art Ehrenerklärung gesetzt. Die rund 250 Parlamentarier sollen zusichern, dass sie keine finanziellen Vorteile im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie erzielt haben.