3G, Heime, Profisport
Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in Bayern

20.08.2021 | Stand 20.08.2021, 16:41 Uhr

−Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Von Verena Roider

Bayern bekommt neue Corona-Regeln. Damit setzt der Freistaat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um. Gesundheitsminister Holetschek ruft weiterhin zu Umsicht und Vorsicht auf.

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Der Minister betont am Freitag in einer Pressemitteilung: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher weiterhin vorsichtig und umsichtig sein.“ Klar sei auch: „Im Innenbereich ist das Infektionsgeschehen deutlich größer“, so der Gesundheitsminister. „Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.“



Daher werde der Schwellenwert für Testungen weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 abgesenkt. „Die Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich identifizieren und isolieren zu können“, sagt Holetschek.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt deshalb am Montag, 23. August, in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Diese ist insbesondere Voraussetzung für:
- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
- den Zugang zur Innengastronomie,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
- den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen,
- die Sportausübungen in geschlossenen Räumen und
- die Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Weiterhin gilt ab Montag, 23. August, in Bayern:
- Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen.

Aber: Für Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einer inzidenzunabhängigen Testpflicht. Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.

- Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter.

Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es für große Sport- und Kulturveranstaltungen frei, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 23. August diese Erleichterungen bereits vorab regional umzusetzen.