Brenner: Lärmschutz und Nachweis für Neubaubedarf verlangt

12.03.2021 | Stand 12.03.2021, 9:43 Uhr

Matthias Balk/dpa/Archivbild

Vor einer Entscheidung über den Neubau einer Bahntrasse im Inntal Richtung Brenner hat Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) erneut den Nachweis für den Bedarf angemahnt. «Es ist nach wie vor noch nicht entschieden, ob es tatsächlich eine neue Strecke braucht», sagte Schreyer laut Mitteilung vom Mittwoch nach einem Treffen mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Bürgerinitiativen. «Laut unserem bayerischen Koalitionsvertrag muss zunächst die Erforderlichkeit einer Neubaustrecke nachgewiesen werden.»

Die neuen Gleise für den Brenner-Nordzulauf sollen die Kapazitäten zum Brenner Basistunnel erweitern, an dem in Italien und Österreich zur Entlastung der Autobahn gebaut wird. Aiwanger sagte, allein die Infrastruktur garantiere noch keine konsequente Güterverlagerung von der Straße auf die Schiene. «Die Bundespolitik muss auch die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um dieses Ziel zu erreichen.»

Die Politiker sagten zu, sich für einen verbesserten Lärmschutz entlang der bestehenden Strecke einzusetzen, der über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. «Die bestehende Trasse wird auch für die kommenden 20 bis 30 Jahre den Bahnverkehr in der Region Rosenheim abwickeln», sagte Aiwanger.

Thomas Riedrich von der Initiative Brennerdialog Rosenheimer Land sagte, bis zu einem Nachweis der Notwendigkeit für den Neubau bleibe nur die Bestandsstrecke als Brenner-Nordzulauf. «Als nächster Schritt fordern wir als Bürgerinitiative nun eine unabhängige Studie, wie sich die Belastungen auf der Bestandsstrecke technisch wirksam verringern lassen, damit die Politik eine fundierte Entscheidungsgrundlage hat.»

Schreyer ergänzte, sollte es zu einem Neubau kommen, müsse auch hier maximaler Lärm- und Landschaftsschutz sichergestellt werden - «vorrangig durch weitgehend unterirdische Streckenführung».

Die Deutsche Bahn will nach den Osterferien einen konkreten Trassenvorschlag für einen möglichen Neubau vorlegen. Dann muss der Bund über die Umsetzung entscheiden.