BGH entscheidet über Vergütung für «Das Boot»-Kameramann

01.04.2021 | Stand 01.04.2021, 22:47 Uhr

Volker Hartmann/dpa/Illustration

Seit vielen Jahren kämpft der Chef-Kameramann des Filmklassikers «Das Boot» um mehr Geld für seinen Anteil am Erfolg - heute verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) dazu bereits sein drittes Urteil. Diesmal geht es um eine Klage, die sich gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter richtet. (Az. I ZR 9/18)

Der Anfang der 80er Jahre produzierte Erfolgsfilm spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (87) hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

2011 hatte Vacano vor dem BGH durchgesetzt, dass man ihm sämtliche Einnahmen offenlegen muss. Auf dieser Grundlage streitet er nun um die Nachzahlung. Zuletzt hatte ihm das Oberlandesgericht München Ende 2017 insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesprochen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt.

In einem Parallelverfahren in Stuttgart hatte Vacano die übrigen acht ARD-Anstalten verklagt, die «Das Boot» vielfach ausgestrahlt hatten.