Ab Donnerstag
Bayerns neue Corona-Regeln im Überblick

31.08.2021 | Stand 31.08.2021, 19:08 Uhr

−Symbolbild: Bernd Weißbrod/dpa

In Bayern gelten ab Donnerstag, 2. September, völlig neue Anti-Corona-Regeln. Die Neuerungen im Überblick:

Ab Donnerstag fallen folgende Maßnahmen weg:
- die FFP2-Maskenpflicht
- die allgemeinen Kontaktbeschränkungen
- die Sperrstunde in der Gastronomie
- die Kundenbegrenzungen im Handel



Maßstab für Corona-Maßnahmen
Die Sieben-Tage-Inzidenz hat als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen quasi ausgedient - bis auf den Grenzwert 35: Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

3G-Regel
Konkret gilt die 3G-Regel dann unter anderem für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Bibliotheken und weitere Freizeiteinrichtungen aller Art.

Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

Neue Krankenhaus-Ampel
Schärfere Anti-Corona-Maßnahmen sind stattdessen künftig abhängig von der Klinik-Auslastung. Die neue Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Dann will die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen - etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen - beschließen. Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen - dann sollen die Anti-Corona-Maßnahmen noch einmal weiter verschärft werden.

Schulen und Kitas
Bayerns Schüler werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt, wenn die Infektionszahlen steigen. Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ist gestrichen. Allerdings müssen Schüler im neuen Schuljahr bis auf weiteres Masken tragen - auch an ihrem Platz. Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet und die Quarantäne-Vorschriften gelockert werden. Gibt es einen Infektionsfall, soll anders als bisher nicht zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sondern nur diejenigen, die unmittelbaren und ungeschützten Kontakt zu dem erkrankten Mitschüler hatten. Gibt es Luftreiniger, könne sogar vollständig auf die Quarantäne anderer Schüler verzichtet werden, sagte Söder.

Kitas sollen auch bei höheren Corona-Zahlen ganz normal öffnen können: Die Regelungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen.

Private und öffentliche Veranstaltungen
Neben Sportveranstaltungen erlaubt Bayern künftig auch wieder Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25.000 Teilnehmern. Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Veranstaltungsorte, die bis zu 5000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein. Für den 5000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden. Auch Stehplätze dürfen demnach in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept. Für sämtliche Events gilt zudem die Obergrenze von 25.000 Personen.

Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken sollen ab Oktober wieder öffnen können. Er kündigte eine Regelung wie in Baden-Württemberg an. Demnach sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, geimpft oder negativ darauf getestet wurden. Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein.

− dpa