Bayerns Digitalgesetz schreibt «digital first» vor

06.07.2021 | Stand 07.07.2021, 23:02 Uhr

Matthias Balk/dpa/Archivbild

Neuer Personalausweis, Anträge stellen, Auto ummelden - alle Behördengänge sollen in Zukunft überall in Bayern auch digital möglich sein. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag seinen Entwurf für das Digitalgesetz, welches Behörden vorschreibt, ihre Dienstleistungen neu zu organisieren.

«Wir schreiben den Grundsatz «digital first» fest», sagte Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Sitzung in München. Dies bedeute nicht, dass der analoge Weg zum Rathaus nicht mehr möglich sei, sondern dass der digitale Weg nicht mehr nur ein Zusatzangebot sei, sondern ein «must have».

Ab wann das Gesetz konkret gilt, sei aber noch unklar. Es geht zunächst in der Verbandsanhörung und muss danach noch im Landtag beraten und beschlossen werden, sagte Gerlach. «Mein Ziel ist es, dass das Gesetz bis Ende des Jahres durch ist.»

«Wir wählen mit diesem Digitalgesetz den «bayerischen Weg» von allgemeinen Digitalzielen, digitalen Bürgerrechten, digitaler Förderung und konkreten Regeln zur digitalen Verwaltung; das gibt es so auch europaweit noch nicht», so Gerlach. Durch die Digitalisierung veränderten sich die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Staates.

Konkret bedeute dies, dass die digitalen Rechte von Bürgern wie Unternehmen konsequent ausgebaut werden müssten. Hierzu zähle etwa das Recht auf freien Zugang zum Internet und der Anspruch auf sichere, nicht-kommerzielle digitale Identitätsdienste.

Gerlach gab zu, dass in vielen Kommunen die digitalen Angebote noch nicht zufriedenstellend ausgebaut seien. Daher werde das Gesetz konkrete Ziele für die digitale Verwaltung festschreiben, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und mehr auf den Nutzer auszurichten. Dazu gehöre etwa, dass sogenannte Once-only-Prinzip, bei dem den Behörden persönliche Daten nur einmal zur Verfügung gestellt werden und später Anträge bereits vorausgefüllt sind.