Anklagebehörde: Würzburger Messerstecher soll in Psychiatrie

25.01.2022 | Stand 27.01.2022, 5:29 Uhr

Antragsschrift zu Würzburger Messerstecher eingereicht - Blumen und Kerzen liegen nach einer Messerattacke vor einem geschlossenen und abgesperrten Kaufhaus. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Im vergangenen Sommer greift ein Mann in Würzburg offensichtlich wahllos Passanten an. Drei Frauen sterben. Weil der Somalier bei der Attacke wohl schuldunfähig war, könnte er dauerhaft in eine Psychiatrie kommen. Darüber entscheidet wohl ein Schwurgericht.

Die Generalstaatsanwaltschaft München will den Messerstecher von Würzburg dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Die Antragsschrift auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren sei beim Landgericht Würzburg eingereicht worden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Zuvor hatte die «Bild» darüber berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem Mord in drei Fällen sowie versuchten Mord in elf Fällen vor - begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit.

Auch der Verteidiger des Täters sagte, er habe die Antragsschrift erhalten. Seinen Worten nach handelt es sich um eine Einzeltat eines Schwerkranken und nicht um Terrorismus.

Nach Angaben der Anklagebehörde vom Dienstag waren zwei unabhängig voneinander agierende Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass der vermutlich 32 Jahre alte Somalier bei der Messerattacke im vergangenen Juni schuldunfähig war. Er leide an paranoider Schizophrenie. «Aufgrund dieser psychischen Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.» Wegen seiner Erkrankung sei auch künftig mit ähnlich aggressiven Taten des Mannes zu rechnen.

Erwiesen ist, dass der Migrant auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen hat. Dabei starben drei Frauen, sechs Menschen wurden nach den neuen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft schwer verletzt. Zudem habe es drei Leichtverletzte gegeben. «Eine der angegriffenen Personen blieb unverletzt», so die Anklagebehörde.

«Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf islamistische Motive für die Tat», so die Generalstaatsanwaltschaft. «Der Beschuldigte gab an, «Stimmen in seinem Kopf» hätten ihn angewiesen, mit einem Messer möglichst viele Menschen zu töten. Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und sich deshalb rächen wollen.»

Der Somalier ist seit Monaten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung eines Beschuldigten in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt. Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens vor einem Schwurgericht entscheiden.

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