Neue Corona-Regeln
Ab sofort gilt in Bayern die 3G-Regel: Was das bedeutet

23.08.2021 | Stand 23.08.2021, 18:31 Uhr

Die 3G-Regel tritt am Montag in Bayern in Kraft. −Foto: Marius Becker/dpa

Es war der große Beschluss des letzten Bund-Länder-Treffens: Die Einführung der sogenannten 3G-Regel. Am heutigen Montag tritt diese nun auch in Bayern in Kraft.

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3G - das steht für getestet, genesen und geimpft und ist ab Montag die Eintrittskarte für viele Aktivitäten in Innenräumen. Und zwar immer dann, wenn die Corona-Inzidenz eines Landkreises oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt. In Bayern lag diese Grenze bislang bei 50.



Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt ab Montag, 23. August: 3G ist Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innengastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen, die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Krankenhäuser und Altenheime

Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen.

Für Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einer inzidenzunabhängigen Testpflicht. Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden durchgeführt worden sein, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Sport- und Kulturevents

Große Sport- und Kulturveranstaltungen sind künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen - etwa die Vorlage eines Testnachweises - möglich. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen.

Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.

− vr/bsx