Tierseuche
Zweiter Fall der Geflügelpest im Landkreis – Bestand mit zehn Tieren in Nittenau wurde gekeult

30.03.2021 | Stand 30.03.2021, 13:29 Uhr

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Nach einem Fall der Geflügelpest, der Anfang März auch überregional eine große mediale Aufmerksamkeit erzielte, wurde am Montag, 29. März, ein zweiter Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Nittenau amtlich festgestellt.

Von LRA Schwandorf/Pressemitteilung

Nittenau. Es handelt sich um das hochpathogene Aviäre Influenzavirus A, Subtyp H5N8. Der gesamte Bestand, der zwei Gänse und acht Enten umfasst, wurde gekeult und wird in diesen Stunden von der Tierkörperbeseitigung abgeholt. Die Grobreinigung und eine erste Desinfektion wurden durchgeführt und abgenommen.

Das Landratsamt hat auch in diesem Fall einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Details sind unserem Amtsblatt zu entnehmen, das auf der Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter der Menüauswahl „Unser Landkreis“ frei abrufbar ist. Die Allgemeinverfügungen vom 4. März gelten parallel zu der neu erlassenen Verfügung weiter. Deshalb kommt es zwangsläufig zu räumlichen Überschneidungen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet. Anzuwenden sind die jeweils strengeren Schutzmaßnahmen. Wer also im Beobachtungsgebiet der einen Verfügung und im Sperrbezirk der anderen Verfügung liegt, für den gelten generell die strengeren Vorgaben für den Sperrbezirk, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um die ältere oder um die jüngere Verfügung handelt.