Großeinsatz ausgelöst
Wieder Ärger mit Brückenspringern an der Donau

10.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:59 Uhr

Das Springen von Brücken in die Donau ist grundsätzlich verboten. Foto: bf

Vergangenes Wochenende war es wieder soweit: Ein Donauspringer löste einen Großeinsatz der Rettungskräfte aus. Dieses Mal war es ein 23-jähriger Mann, der auf Höhe der Königlichen Villa Regensburg ins Wasser sprang.



Der Mann blieb zum Glück unverletzt. Nun erwartet ihn nach Angaben der Polizei eine Anzeige wegen verbotenen Badens in der Donau.

Viele Fotos und Videos von „spektakulären“ Sprüngen in die Donau – oft von Brücken – grassieren im Internet. Oftmals inszenieren die Betreffenden ihre Aktionen eigens, um die Mitschnitte davon danach öffentlich zeigen zu können. Doch auch wer nur für sich selbst springt oder in den verbotenen Bereichen der Donau badet, verstößt natürlich gegen die Regeln. Es gibt nämlich ein strenges Bade- und Schwimmverbot in der Nähe von Hafenmündungen, Brücken und Brückenpfeilern, Schiffs- und Fähranlegestellen, Umschlagsstellen und Werften sowie in Häfen, an Staustufen und Wehren. Auch die Zufahrt und Ausfahrt von Schleusen ist für Badegäste tabu.

Ein Problem ist der große Temperaturunterschied

Die Verbote kommen auch keineswegs von ungefähr. Immer wieder verletzen sich Menschen beim Baden in der Donau oder ertrinken sogar. Stefan Schmidbauer von der Wasserwacht Ortsgruppe Regensburg warnt deswegen auch explizit vor dem Springen von Brücken oder sonstigen erhöhten Stellen in die Flüsse. „Das erste Problem beim Brückenspringen ist der große Temperaturunterschied zwischen Gewässer und der Luft“, sagt er. Bei großer Hitze, wie sie zuletzt immer wieder auch in Regensburg herrschte, sei das „für den Organismus eine enorme Belastung, wenn jemand von einer Brücke spontan ins Wasser springt, ohne sich vorher abzufrischen“.

Die zweite Gefahr beim Brückenspringen sei dass man nicht sehe, was unter der Wasseroberfläche lauert. „Durch Trübung und Lichtbrechung kann nicht abgeschätzt werden, wie tief das Wasser an der betreffenden Stelle tatsächlich ist“, sagt Schmidbauer. „Überall in unseren Flüssen befinden sich Felsbrocken oder Sandbänke, die die Gewässertiefe punktuell erheblich reduzieren. Verschärft wird das Ganze durch den Unrat, der sich in unseren Flüssen befindet.“ Hier wurden schon Fahrräder, Einkaufswägen, Kaugummiautomaten und vieles mehr gefunden. Ein Sprung ins Unbekannte kann deswegen zu sehr schweren Verletzungen führen.

Verursacher muss möglicherweise die Kosten tragen

Und wer mit einem Sprung einen Rettungs- oder Sucheinsatz auslöst, muss neben gesundheitlichen auch mit ernsthaften finanziellen Folgen rechnen. „Bei einem vorsätzlich provozierten Polizeieinsatz kann geprüft werden, ob der Verursacher die Kosten des Einsatzes zu tragen hat“, sagt Tanja Hausladen vom Regensburger Polizeipräsidium.