Gaststättenkontrollen
Verstoß gegen Rauchverbot in Lokal: Polizei lässt Ausrede der Wirtin nicht zählen

05.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:30 Uhr

Bei einer Gaststättenkontrolle haben die Beamten der Polizei Furth im Wald mehrere Personen rauchend angetroffen. Symbolbild: PNP

Bei einer Gaststättenkontrolle in Furth im Wald (Landkreis Cham) fiel der Polizei auf, dass mehrere Gäste in einem Lokal rauchten. Die Rechtfertigung, es handle sich um eine geschlossene Gesellschaft, nahmen die Beamten der Wirtin nicht ab.



In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierten mehrere Beamte der Polizei Furth im Wald verschiedene Gaststätten im Stadtgebiet. Nachdem sie in einer Spielothek keine Verstöße festgestellt hatten, bemerkten sie in einer anderen Gaststätte, dass dort mehrere Personen rauchten. Die Wirtin gab an, es handle sich um eine geschlossene Gesellschaft. Laut Polizei war dies jedoch aufgrund der Gesamtumstände eher fraglich.

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Die Polizei wird sich nun mit dem Landratsamt abstimmen. Sollte auch das Amt keine Anhaltspunkte für eine geschlossene Gesellschaft sehen, wird sowohl gegen die Raucher als auch gegen die Wirtin des Lokals Anzeige nach dem Gesundheitsschutzgesetz erstattet.

nm