Einheitliche Regelung gefordert
„Tierschutzwidrige Transporte sind nicht hinnehmbar“

19.02.2021 | Stand 19.03.2021, 14:12 Uhr

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Der Bundesrat hat am Freitag, 12. Februar, eine Initiative Bayerns, Nordrhein-Westfalens und Hessens mit deutlicher Mehrheit angenommen, mit der Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten aus Deutschland heraus unterbunden werden sollen.

Von Bayer. Umweltministerium/Pressemitteilung

Bayern. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Tierschutzwidrige Transporte sind nicht hinnehmbar. Die Rechtslage ist unbefriedigend. Die Gerichtsentscheidungen zeigen klar: Wir brauchen bundeseinheitliche und EU-weite Regelungen, um die verbliebenen Schlupflöcher über andere Bundesländer oder EU-Mitgliedstaaten zu schließen. Ich freue mich sehr, dass die anderen Bundesländer im Bundesrat beim Thema Tiertransporte mitgezogen sind. Jetzt sind die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel am Zug. Für direkte Transporte aus Bayern heraus in bestimmte Drittstaaten gelten weiterhin unsere strengen Regeln in Bayern. Ich hoffe, dass in der Zwischenzeit noch mehr Bundesländer der klaren bayerischen Linie folgen und direkte Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten nicht mehr abfertigen. Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Auch die Tierhalter und Zuchtverbände sind gefordert: Sie sind verantwortlich für die Tiere.“ Mit der Entschließung des Bundesrates wird die Bundesregierung aufgefordert, eine bundeseinheitliche Linie bei Tiertransporten in entfernte Drittstaaten festzulegen. Darüber hinaus soll der Bund sich auch auf EU-Ebene für ein Verbot solcher Transporte einsetzen.

Das Bayerische Umweltministerium geht gemeinsam mit den zuständigen Vollzugsbehörden vor Ort bereits seit längerer Zeit gegen Tiertransporte unter fragwürdigen Bedingungen in Drittstaaten vor. Dazu wurde in Bayern bereits Anfang 2019 eine Liste mit inzwischen 18 Staaten erstellt, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass europäische Tierschutzstandards durchgehend bis zum Zielort eingehalten werden. Die bayerische Veterinärverwaltung wurde angewiesen, Tiertransporte in diese Staaten nicht abzufertigen, wenn Zweifel an der Plausibilität der Transportpläne bestehen. Mehrere Gerichte haben die zuständigen Vollzugsbehörden jedoch verpflichtet, zunächst verweigerte Tiertransporte abzufertigen beziehungsweise erforderliche Dokumente für Tiertransporte auszustellen. Davon betroffen waren Tiertransporte in Drittstaaten, die über andere Bundesländer oder EU-Mitgliedstaaten gehen sollten. Es können aufgrund der rechtlichen Vorgaben aktuell daher nur solche Tiertransporte von den bayerischen Vollzugsbehörden verweigert werden, die direkt aus Bayern in die genannten Drittstaaten gehen sollen.