Pandemie
Staatsregierung stellt erneut klar: Nur Ersatz für Volksfeste möglich

13.07.2021 | Stand 13.07.2021, 16:26 Uhr

−Symbolbild: Felix Hörhager/dpa

Nach einiger Verwirrung zu Wochenbeginn hat die Staatsregierung noch einmal klargestellt, dass Volksfeste im eigentlichen Sinne in Bayern weiterhin untersagt bleiben.

Kurzzeitig hat sich manch einer vielleicht schon Hoffnungen auf ein zünftiges Fest im Bierzelt gemacht. Dann aber bremst die Regierung die Erwartungen: „Bierselige Stimmung“ auf engem Raum bleibt während der Pandemie schwierig.

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Volksfeste könnten weiterhin nicht stattfinden, erläuterten Ministerpräsident Markus Söder und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Es seien lediglich, unter strikten Auflagen und jeweils nach Einzelfallentscheidungen.

Ersatzveranstaltungen möglich, erklärte Holetschek. „Aber sicher nicht das klassische Volksfest in irgendeiner Art und Weise.“ Man wolle einfach vermeiden, dass Menschen in einem Bierzelt in „bierseliger Stimmung“ und auf engstem Raum miteinander feierten.

Starkbierfeste oder ähnliches seien aktuell nicht angemessen

Söder erläuterte, die Freien Wähler als Koalitionspartner hätten die Frage im Vorfeld „sehr extensiv interpretieren“ wollen. Aber auch Starkbierfeste oder ähnliches seien eben aktuell nicht angemessen.

Am Montag hatte das Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass bei derzeit niedrigen Corona-Zahlen unter Auflagen auch Ersatzveranstaltungen für Volksfeste mit bis zu 1500 gleichzeitig anwesenden Besuchern stattfinden könnten. Dafür sei eine Ausnahmegenehmigung von der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nötig. Dabei hatte es zunächst Verwirrung gegeben: Erst hatte es aus dem Gesundheitsministerium geheißen, es seien Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Veranstaltungen möglich, dies gelte „auch für Volksfeste“. Am Abend stellte das Ministerium dann klar: „Volksfeste bleiben weiterhin untersagt, allerdings sind im Einzelfall Ersatzveranstaltungen möglich.“

Noch keine Angaben aus Regen

Unklar war zunächst, wie die neue Regelung bei Kommunen und Veranstaltern angenommen wird. Ein Sprecher des Landkreises Regen sagte, es sei noch zu früh zu sagen, ob die Möglichkeit auch genutzt werde. Das werde man wohl im Laufe der Woche sehen. Auch beispielsweise in Fürth gab es nach Angaben der Stadt am Dienstag noch keine Anträge auf Veranstaltungen dieser Größenordnung oder entsprechende Anfragen.

Große Veranstaltungen wie die Bamberger Sandkerwa dürften von der Regelung ohnehin nicht profitieren. Horst Feulner, Geschäftsführer der Sandkerwa Veranstaltungs GmbH, sagte, die Entscheidung bedeute für dieses Fest gar nichts. „Die Sandkerwa wird dieses Jahr nicht stattfinden können - leider.“ Normalerweise kämen täglich 40.000 bis 50.000 Leute. Die in der Altstadt auf 1500 zu reduzieren, sei organisatorisch und wirtschaftlich nicht machbar.

Planung nach wie vor ein „Blick in die Kristallkugel“

Gemeindetagspräsident Uwe Brandl sagte, er glaube, dass Veranstalter sehr genau darüber nachdenken würden, ob sich Kosten und Aufwand lohnten. Solche Feste verursachten enorme Fixkosten. Gleichzeitig sei die Planung mit den Corona-Auflagen nach wie vor ein „Blick in die Kristallkugel“. Zu den Kriterien gehören nach Angaben des Gesundheitsministeriums neben der Personenobergrenze und einem strikten Hygienekonzept auch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz „auf niedrigem, möglichst einstelligen Niveau“.

Sollte die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner doch über 50 liegen, müssten alle Besucher nachweisen, dass sie negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums muss für jede Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung gefällt werden.

− dpa