Corona-Pandemie
Sieben-Tage-Inzidenz übersteigt im Landkreis Schwandorf die Marke von 200

12.03.2021 | Stand 18.03.2021, 15:41 Uhr

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Mit 88 Fällen am Donnerstag, 11. März, steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 5.528.

Von LRA Schwandorf/Pressemitteilung

Landkreis Schwandorf. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) übereinstimmend mit 206,3 angegeben. Die Zahl der Todesfälle hat sich um zwei auf 119 erhöht. Verstorben sind ein 84-jähriger Mann und eine 92-jährige Frau, die beide zu Hause gewohnt hatten.

Zu bereits mitgeteilten kleineren Ausbrüchen in Sozialstationen, Heimen, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern oder Betrieben wurden aufgrund von Reihentestungen einzelne neue Fälle diagnostiziert.
Geschlossen ist die Notgruppe der Kinderkrippe St. Marien in Oberviechtach.

„Dass wir heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen haben, hat nichts damit zu tun, dass heute eine Inzidenz von 200 überschritten wurde. Bereits in unserer Pressemitteilung Nr. 305 vom 8. März hatten wir im Hinblick auf die neu in Kraft getretene 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angekündigt, dass in den nächsten drei Wochen jeweils am Freitag die maßgebliche Inzidenzeinstufung für die folgende Schul- und Kita-Woche amtlich bekanntgemacht werden wird“, so das Landratsamt. Die im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung ist auf der Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar. Für den Schulbetrieb gilt in der nächsten Woche, dass in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht stattfindet. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gilt in der nächsten Woche, dass die Einrichtungen geschlossen sind. Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung. Neu ist dabei, dass bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

„Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Überschreitung einer Inzidenz von 200 zu keiner Verschärfung der Vorgaben geführt hat. Das vorgenannte Erfordernis eines negativen Testergebnisses gilt landesweit und inzidenzunabhängig. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht in § 26 Verschärfungen ab einer Inzidenz von mehr als 100 vor. Weitergehende Regelungen für eine Inzidenz von mehr als 200 gibt es aktuell nicht“, so das Landratsamt.

Unterstützung für Fahrten zum Impfzentrum

Die Freiwilligenagentur der Lernenden Region Schwandorf hat die Corona-Hilfeliste um die Rubrik „Fahrten zum Impfzentrum“ erweitert. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Freiwillige und Nachbarschaftshilfen gemeldet, um Fahrten ins Impfzentrum für Menschen ohne Fahrgelegenheit anzubieten. Die Liste ist abrufbar unter www.lernreg.de und wird laufend aktualisiert. Weitere Freiwillige können sich gerne unter info@lernreg.de unter Nennung der üblichen Kontaktdaten und des entsprechenden Einsatzgebietes melden.