Ab Sonntag
Regionaler Hotspot: Neue Corona-Regeln in der Stadt Regensburg

06.11.2021 | Stand 06.11.2021, 14:16 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Stadt Regensburg gibt am Samstag bekannt, dass die maßgeblichen Parameter für die Einstufung als regionaler Hotspot überschritten wurde. Damit treten am Sonntag neue Corona-Regeln in Kraft.

Im Stadtgebiet Regensburg wurde der Inzidenzwert von 300 überschritten (Samstag: 373,7). Im Bereich der Leitstelle Regensburg (Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg, Landkreis Cham, Landkreis Neumarkt) liegt die prozentuale Auslastung der zur Verfügung stehenden Intensivbetten über dem Wert von 80 Prozent (87,6 Prozent).


Alle aktuellen Entwicklungen in der Region lesen Sie in unserem Corona-Ticker. Die neuesten Corona-Daten aus den einzelnen Landkreisen sowie Statistiken zur Lage in den Kliniken finden Sie in unserer großen Datenübersicht.




Ab Sonntag, 7. November, 0 Uhr, gelten in der Stadt Regensburg folgende Regeln:

Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind ab jetzt nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind die Gastronomie (nicht unter die Ausnahmen fallen Clubs, Diskotheken, usw.), Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus.

In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Ausnahmen für Handel und ÖPNV

Die Zugangsregelung 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigte, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht). Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend.

− tka