Amberg
Phänomen „Chefbetrug“: Oberpfälzer Unternehmen betrogen

06.07.2021 | Stand 06.07.2021, 16:31 Uhr

−Symbolbild: dpa

Ein Unternehmen aus Amberg ist Opfer einer Betrugsmasche geworden – dem CEO-Fraud. Die Firma wurde um zigtausend Euro, einen höheren fünfstelligen Betrag betrogen.

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Bei der „Chef-Masche“ geben sich die Täter als Chef oder Geschäftsführer eines Unternehmens, als Vorstandsmitglied aus. Dadurch getarnt, bitten sie zumeist die Buchhaltung oder Finanzabteilung per E-Mail oder Telefon, eine größere Summe – typischerweise für eine Unternehmensübernahme – ins Ausland zu überweisen.

Opfer dieser Betrugsmasche wurde nun ein Unternehmen aus Amberg. Ein bislang unbekannter Täter erstellte sich eine wenig von der E-Mail-Adresse des Geschäftsführers abweichende Fake-E-Mail-Adresse und kontaktierte eine Mitarbeiterin des Unternehmens. Anschließend verlangte der Täter, der sich als Geschäftsführer ausgab, die Ausführung einer Überweisung auf ein Konto in Großbritannien. Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg hat die Ermittlungen in diesem Fall übernommen.

Die Polizei warnt deshalb:

-Überprüfen sie die E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise

-Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen unbedingt über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber. Verwenden Sie bei der Beantwortung/Rückfrage und Überprüfung aber nicht die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Absenders, sondern entnehmen Sie diese Ihrem internen Kommunikationsplan

-Halten Sie Rücksprache mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten

-Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren

-Legen Sie klare Verhaltensregeln und interne Kontrollmechanismen für Ihre Finanzabteilung und Buchhaltung fest

-Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich dieses Betrugsphänomens

-Lassen Sie sich aufgrund der vorgegebenen Dringlichkeit nicht unter Zeitdruck setzen

-Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten an die für Sie zuständige Polizeidienststelle

-Sofern Sie eine unberechtigte Buchung feststellen sollten, kontaktieren sie umgehend ihr Kreditinstitut und die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Ein sofort eingeleitetes Rücküberweisungsgesuch der Bank und Maßnahmen zur vorläufigen Vermögenssicherung ihrer Polizei können zur Sicherung der Gelder beitragen.

− luz