Pandemie
Lage im Landkreis Schwandorf – 60 neue Coronavirus-Infektionen, zwei weitere Todesopfer

26.03.2021 | Stand 26.03.2021, 19:40 Uhr

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Mit 60 Fällen am Donnerstag, 25. März, steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 6.366.

Von LRA Schwandorf/Pressemitteilung

Landkreis Schwandorf. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Donnerstag bei 282,0 lag, liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute bei 250,2. Die Zahl der Todesfälle hat sich auf 127 erhöht. Verstorben sind ein 69-jähriger Mann, der zu Hause gewohnt hatte, und ein 82-jähriger Heimbewohner.

In der Senioreneinrichtung Naabresidenz in Schwandorf hat sich das Ausbruchgeschehen auf weitere Wohnbereiche ausgeweitet. Aktuell sind 18 Bewohner und vier Mitarbeiter betroffen. Ein Teil der Ergebnisse der Reihtestung steht noch aus.

In Quarantäne befinden sich je eine Notgruppe des Kindergartens St. Barbara in Bodenwöhr und des Kinderhauses St. Florian in Klardorf.

In der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald, in der bislang nur eine Etage isoliert war, wurde die Quarantäne auf dieses gesamte Haus ausgeweitet. Die weiteren Häuser dieser Gemeinschaftsunterkunft sind nicht betroffen. In der Gemeinschaftsunterkunft in Teublitz-Koppenlohe erhöht sich die Gesamtfallzahl auf neun.

„Auch diesen Freitag haben wir wieder eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die für den Betrieb von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen für die nächste Woche maßgebliche Inzidenzzahl offiziell festgeschrieben ist“, so das Landratsamt. Da die Inzidenz mit 250,2 deutlich über der Schwelle von 100 liegt, ändert sich nichts. Im Hinblick auf die Tatsache, dass nächste Woche Schulferien sind, halten sich die praktischen Auswirkungen der Verfügung diesmal aber sehr in Grenzen. Für Kindertagesstätten bleibt es, sofern sie nicht sowieso Ferien bzw. Schließtage haben, bei der Notbetreuung.

Geltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert

Am Donnerstagabend hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die erwartete Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Unter Einarbeitung zahlreicher Änderungen wurde die Geltungsdauer, die bislang auf den 28. März datiert war, um drei Wochen bis zum Ablauf des 18. April verlängert.