Strafverfahren eingeleitet
Kontrollen in Shisha-Bars in Regensburg: Zoll stellt 45 Kilo Tabak sicher

10.08.2021 | Stand 10.08.2021, 11:09 Uhr

−Symbolbild: Christian Charisius/dpa

Mehre Shisha-Bars in Regensburg sind jüngst in der Regensburger Innenstadt kontrolliert worden. Dabei hat das Hauptzollamt einige Verstöße festgestellt.

Bei den Kontrollen, die in Zusammenarbeit mit dem Regensburger Ordnungsamt stattfanden, stellten die Zöllner knapp 45 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und etwa 1,5 Kilogramm Dampfsteine sicher, wie es in einer Pressemitteilung vom Dienstag heißt. In allen Lokalen wurden sowohl Steuerstrafverfahren als auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf rund 4000 Euro.



Das droht bei Steuerhehlerei

Das Hauptzollamt informiert anlässlich der Kontrollen darüber, dass Tabakwaren in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft oder gekauft werden dürfen, wenn sie ordnungsgemäß versteuert worden sind. Für Produkte, die wie Wasserpfeifentabak verwendet und zum Verkauf angeboten werden (auch wenn sie keinen Tabak enthalten), können die genannten Vorgaben und Pflichten ebenso gelten.

„Ein Steuerhehler ist, wer nicht versteuerten Tabak ankauft, absetzt oder abzusetzen hilft“, so das Hauptzollamt weiter. Steuerhehlerei kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden - bei gewerbsmäßigem Handeln sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Der portionsweise Verkauf von Wasserpfeifentabak, beispielsweise zum Rauchen einer Wasserpfeife in einer Shisha-Bar, sei verboten. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

− cav