Der Prozess gegen einen 15-Jährigen aus der nördlichen Oberpfalz, der vor einem Jahr am Bezirksklinikum Regensburg einen siebenjährigen Buben mit einem Messer tödlich verletzte, einen Lehrer der Schule für Kranke niederstach und einen Pfleger attackierte, beginnt kurz vor Weihnachten.
Das Landgericht Weiden hat die Anklage vor der Jugendstrafkammer zugelassen und die Verhandlung in der Woche vor dem Heiligen Abend terminiert. Der Prozess wird hinter verschlossenen Türen stattfinden, auch die Urteilsverkündung wird nichtöffentlich sein. So sieht es das Gesetz vor.
Teenager trug Fußfessel
Der Jugendliche galt bereits vor der Tat in Regensburg als sehr gefährlich. Er trug wegen einer geplanten Amoktat an einer Oberpfälzer Schule, die die Polizei rechtzeitig vereiteln konnte, eine Fußfessel. Als einziger Jugendlicher in Deutschland. Damals war er erst 13 Jahre alt. Trotz seiner massiven Gewaltfantasien sahen Therapeuten der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirksklinikum Regensburg Wochen vor dem tödlichen Messerangriff eine positive Entwicklung. Deshalb wurden Dennis V. Besuche in seinem Heimatort in der nördlichen Oberpfalz erlaubt. Die Generalstaatsanwaltschaft in München geht in ihrer Anklage davon aus, dass der 14-Jährige nach einem dieser Besuche zwei Messer auf das Gelände der Klinik geschmuggelt hatte. Die übergeordnete Anklagebehörde hatte die Ermittlungen an sich gezogen, weil zunächst ein extremistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden konnte.
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Seinen Rachezug kündigte der Junge wenige Minuten vor dem Messerangriff auf Instagram an. Dort posierte er mit tief ins Gesicht gezogener Kappe und dem Fleischermesser in der Hand in der Toilette und erhielt noch virtuellen Applaus. Dann verließ er den Raum, ging zunächst auf den Lehrer und dann auf das Kind im angrenzenden ambulanten Bereich los. Das siebenjährige Opfer starb einen Tag später an seinen schweren Verletzungen.
Unterbringung in Jugendforensik
Die Generalstaatsanwaltschaft wertet dies als Mord, die Attacken auf Lehrer und Pfleger als Mordversuche. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe werden angeführt.
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Im Falle einer Verurteilung könnten dem Jugendlichen bis zu 15 Jahren Haft drohen. Allerdings muss vor Gericht zunächst ein Gutachter die Schuldfähigkeit des jungen Mannes klären. Er ist derzeit in einer Jugendforensik untergebracht.
ig