Das Landratsamt informiert
In diesen Apotheken in Stadt und Landkreis Regensburg gibt es die kostenlosen Schnelltests

24.03.2021 | Stand 24.03.2021, 13:59 Uhr

Foto: Kathrin Lechl

Bürgerinnen und Bürger, die keine Corona-Symptome zeigen, können sich seit 11. März grundsätzlich auch in Apotheken einmal die Woche kostenlos testen lassen.

Von LRA Regensburg/Pressemitteilung

Landkreis Regensburg. Diese PoC-Antigen-Schnelltests bietet eine Reihe von Apotheken in Stadt und Landkreis Regensburg an.

Gemäß einer Abfrage durch den Landkreis Regensburg sind dies – vereinzelt derzeit noch in Vorbereitung – zum Stand 22. März:
• Neue Apotheke mit Neuem Sanitätshaus, Bernhardswald
• Rathaus-Apotheke, Bernhardswald
• Apotheke am Rathaus, Hemau
• Kronen Apotheke, Köfering
• St. Michael Apotheke, Köfering
• Markt-Apotheke, Lappersdorf
• Apotheke im Globus, Neutraubling
• Apotheke am Real, Pentling
• Neue Apotheke mit Neuem Sanitätshaus, Regenstauf
• Stern-Apotheke, Regenstauf
• Sebastian Apotheke, Tegernheim
• Rathaus-Apotheke, Wenzenbach
• Donau-Apotheke, Wörth
• Hof-Apotheke, Wörth

• Arcaden-Apotheke, Regensburg
• Apotheke im DEZ, Regensburg
• Nordgau-Apotheke, Regensburg
• Stadtapotheke, Regensburg



Bei PoC-Antigentests liegt ein Testergebnis meist innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Die Getesteten erhalten eine schriftliche Bestätigung des Testergebnisses. Ist der Test positiv, müssen sie sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat im Internet ein Such-Portal für Apotheken, die sich am Schnelltest-Angebot beteiligen, zur Verfügung gestellt.

Hintergrund: Mithilfe einer Allgemeinverfügung hat das Bayerische Gesundheitsministerium zum 11. März 2021 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Apotheken zur Durchführung von Antigen-Schnelltests zu beauftragen. Grundlage dafür ist die neue Testverordnung (TestV) des Bundes. Eine Verpflichtung der Apothekerinnen und Apotheker, Gratis-Schnelltests anzubieten, besteht aber nicht. Es werden nur diejenigen beauftragt, die sich gegenüber dem Bayerischen Gesundheitsministerium dazu bereit erklärt haben.