Corona-Hilfen
Hilferuf erhört – Zugang für November- und Dezemberhilfen ist nun auch für Brauereigaststätten möglich

17.03.2021 | Stand 18.03.2021, 15:43 Uhr

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Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist erfreut über den Durchbruch in Berlin für die Anliegen der Brauereigaststätten, die gerade in Bayern eine wichtige Rolle spielen. Im Gegensatz zu beispielsweise geschlossenen Cafés, die trotz angeschlossener Bäckerei richtigerweise Zugang zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe erhielten, waren die Brauereigaststätten bisher ausgeschlossen.

Von StMWi/Pressemitteilung

Bayern. Dieser Sachverhalt wurde von Anfang an als Ungleichbehandlung gesehen. Ende Februar fand im Bayerischen Wirtschaftsministerium ein Brauereigipfel statt, wo die betroffenen Betriebe ihre schwierige Lage an die Politik adressierten.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich monatelang massiv gemeinsam mit dem bayerischen Finanzminister und der Staatskanzlei für die Aufnahme der Brauereigaststätten in die Hilfsprogramme eingesetzt, was vom Bundesfinanzministerium lange Zeit abgelehnt wurde. Aiwanger sagt: „Und sie bewegt sich doch - die Bundesregierung erhört den Hilferuf der Brauereigaststätten und lässt endlich den Zugang zu den Hilfsprogrammen zu. Das ist für viele die Existenzrettung in schwierigen Zeiten. Jetzt muss die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen können und nicht auf Dauer am Tropf des Steuerzahlers hängen müssen.“

Nach der Fixkostenerstattung für überschüssiges Fassbier durch den Lockdown erhalten nun die geschlossenen Brauereigaststätten auch 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum im November und Dezember ersetzt. Es hat lange gedauert, die Bundesregierung von der Besonderheit der bayerischen Brauereigaststätten zu überzeugen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte zuvor bekanntgegeben, dass für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht wird. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf habe sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Gaststätten, die an ein Unternehmen wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe nun so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April 2021 möglich.

Aiwanger betont: „Ich freue mich für die bayerischen Brauer und ihre Gaststätten, dass sie nun die Wirtschaftshilfen erhalten, die ihnen zustehen. Unser wochenlanger Kampf hat sich gelohnt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, von den Organisationen der Brauer und der Gastronomie über das bayerische Finanzministerium und die Staatskanzlei bis hin zu den vielen Abgeordneten und Kommunalpolitikern, die sich mit Briefen an uns und die Bundesregierung gewandt haben. Ein schöner gemeinsamer Erfolg, auf den wir hoffentlich bald nach Öffnung der Gastronomie gemeinsam anstoßen können.“