Bundesweiter Aktionstag
Hass-Postings im Netz: Polizei durchsuchte auch Wohnung in der Region

01.12.2021 | Stand 01.12.2021, 13:22 Uhr

−Symbolbild: dpa

Von Christoph Eberle

Mit dem inzwischen siebten Aktionstag zur Bekämpfung von Hasskriminalität gingen am Mittwoch, 1. Dezember bundesweit Ermittler gegen strafbare Posts im Internet vor - und durchsuchten in diesem Zusammenhang auch eine Wohnung in der Region.



„Seit heute Morgen vollziehen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Passau im Zuge der heutigen bundesweiten Aktion einen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei einem 45-jährigen Mann aus dem Gemeindebereich Tann im Landkreis Rottal-Inn“, so ein Polizeisprecher zur PNP.

Der Mann stehe im Verdacht, über ein soziales Netzwerk mit rechtsmotivierten Hasskommentaren öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung hätten die Beamten des Kommissariats Staatsschutz der Kripo Passau auch einen Datenträger sichergestellt.

Bayernweit 23 Wohnungen durchsucht

Bayernweit vollzogen Ermittler Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 23 Beschuldigte. In enger Absprache mit der Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München koordinierte das Bayerische Landeskriminalamt die Einsatzmaßnahmen.

Die meisten Einsätze gab es dabei im nördlichen Oberbayern - mit sieben Beschuldigten in den Kreisen Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding, Fürstenfeldbruck und Ebersberg.

Auch in der Oberpfalz vollzogen die Ermittler zwei Durchsuchungen gegen zwei Beschuldigte. Beide Durchsuchungen erfolgten im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, dabei wurden Datenträger sichergestellt.

Die beiden Beschuldigten haben eine Seite auf einer Plattform in den sozialen Netzwerken betrieben, und sollen es in vielen Fällen unterlassen haben, Kommentare mit strafrechtlich relevantem Inhalt von ihrer Seite zu löschen. Sie werden daher verdächtigt, Beihilfe zur „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ geleistet zu haben. Mittlerweile wurde die Seite alllerdings gelöscht.

Polizei: Hasspostings sind keine Bagatelldelikte

„Bedrohung, Nötigung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung sind keine Bagatelldelikte“, so Sprecher Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern. Das Strafgesetzbuch sieht unter anderem für Beleidigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.

Für den Tatbestand der Volksverhetzung drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. „Häufig wiegen sich die Täter aufgrund der vermeintlichen Anonymität im Netz in Sicherheit. Regelmäßige Ermittlungserfolge und Durchsuchungsaktionen wie der heutige zum wiederholten Male stattfindende bundesweite Aktionstag verdeutlichen dies“, so Tomaschko.

Aktionstag im Vorjahr brachte hohe Geldstrafen für mehrere Niederbayern

Die Kripo Straubing beteiligte sich bereits vergangenes Jahr an einem europaweiten Aktionstag, bei dem gegen 17 Tatverdächtige im Raum Deggendorf, Regen, Viechtach, Plattling und Osterhofen zahlreiche Wohnungen durchsucht worden sind.

Die 14 Verfasser von strafbaren Kommentaren, die anhand ihrer Profile ermittelt werden konnten und demzufolge im Zuge des Aktionstages gegen Hasspostings 2020 ins Visier der Ermittlungsbehörden gerieten, sind laut Polizeiangaben zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf zu Bewährungs-, beziehungsweise zu empfindlichen Geldstrafen, teils im hohen vierstelligen Eurobereich verurteilt worden.

Drei Täter, gegen die Freiheitsstrafen von acht Monaten beziehungsweise ein Jahr und Geldauflagen verhängt wurden, stehen zudem für drei Jahre unter besonderer gerichtlicher Beobachtung. Mehreren Tätern gaben die Gerichte auch auf, ihre persönlichen Defizite durch den Besuch einer KZ-Gedenkstätte aufzuarbeiten.

Hasspostings im Netz gefunden? So reagieren Sie richtig:

„Wenn Sie Hassbotschaften und derartige Kommentare feststellen, dokumentieren Sie diese – Screenshots und dazugehörige Chatverläufe sind ein Beweis, um Hassbotschaften später melden zu können“, so Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern. Derartige Post sollten ihm zufolge auf jeden Fall angezeigt werden; entweder direkt bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei der Meldestelle „respect“, bzw. dem Netzbetreiber.

Die Meldestelle der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum setzt sich für eine respektvollere Kommunikation im Netz sowie die Achtung deutschen Rechts durch internationale Unternehmen ein.