Zoll
Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Scheinselbstständigkeit aufgedeckt

11.03.2021 | Stand 18.03.2021, 16:23 Uhr

Foto: BWZ der Bundesfinanzverwaltung

Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden konnte ein Fall von Scheinselbstständigkeit aufgedeckt werden.

Von Hauptzollamt Regensburg/Pressemitteilung

Weiden. Ein im Landkreis Schwandorf ansässiger Unternehmer beauftragte über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren einen Subunternehmer mit der Durchführung von Nachunternehmerverträgen. De facto war der Subunternehmer jedoch ein angestellter Arbeitnehmer des Firmeninhabers, da er ausschließlich für ihn tätig war, keine eigene Betriebstätte besaß und auch voll in den Betriebsablauf eingegliedert war. Somit lag eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ vor.

Durch diese Handlungsweise sparte sich der Geschäftsmann in insgesamt 42 Fällen Sozialversicherungsabgaben in Höhe von circa 46.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro.