Landkreis Cham
Feuerwerkskörper geschmuggelt: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf

20.12.2021 | Stand 23.09.2023, 22:21 Uhr

−Symbolbild: Christophe Gateau/dpa

Eine Vielzahl an Böllern und Feuerwerkskörpern hat die Polizei am Wochenende bei Kontrollen in Furth im Wald (Landkreis Cham) sichergestellt.



Bei der Kontrolle eines Autos aus dem Bereich Straubing stellten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald am Samstagnachmittag bei einem 20-Jährigen mehrere Böller ohne die erforderliche Zulassung fest. Diese wurden laut Polizei auf den Vietnamesen-Märkten in Tschechien angeboten. Die Einfuhr dieser Sprengmittel ist verboten.

Auch ein 28-Jähriger aus dem Raum Regensburg wurde außerdem beim Schmuggeln von drei ungeprüften pyrotechnischen Feuerwerksbatterien erwischt. Die Sprengmittel wurden sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Mehrere dieser Feuerwerksbatterien schmuggelte auch ein 48-Jähriger aus dem Raum Saal a. d.Donau in seinem Wagen. Kurze Zeit später wurden noch ein 33-Jähriger aus dem Raum Schwandorf sowie ein 35-Jähriger aus dem Raum Maxhütte beim Schmuggeln erwischt. Weitere vier Verstöße wurden von Personen im Alter zwischen 20 bis 55 Jahren festgestellt. Auch in diesen Fällen erfolgten Sicherstellung und Anzeigenerstellung. Die Personen stammen der Polizei zufolge aus dem Raum Kelheim und Regensburg.

18-Jährigen aus Raum Straubing erwischt

Auch am Sonntagnachmittag hat die Polizei bei Kontrollen unerlaubtes Feuerwerk gefunden. Ein 18-Jähriger aus dem Raum Straubing-Bogen wurde beim Schmuggeln von mehreren Krachern erwischt. Er wurde wegen eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz und steuerrechtlichen Verstößen zur Anzeige gebracht.

Wegen der vielen Verstöße weist die Polizei Furth im Wald wiederholt darauf hin, dass die Einfuhr von ungeprüften Feuerwerkskörpern aufgrund fehlendem Registrierzeichen BAM und CE-Zeichen nicht erlaubt ist und die Sicherstellung sowie eine Verfolgung der Straftat nach sich zieht. Die Straftat nach dem Sprengstoffgesetz könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.

− tka