Nach wochenlangem Ringen
Durchbruch für Brauereigaststätten – Einigung bei Beantragung der November- und Dezemberhilfen

17.03.2021 | Stand 18.03.2021, 15:58 Uhr

Foto: Roberts Ratuts/123rf.com

„Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember endlich verbessert und vereinfacht. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Brauereigaststätten in unserer Region“, freut sich die Landtagsabgeordnete Sylvia Stierstorfer, die sich vehement für eine Lösung eingesetzt hat.

Von Büro Stierstorfer/Pressemitteilung

Landkreis Regensburg. „Das ist ein wichtiges Signal, da unsere Brauereigaststätten weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden“, so die Politikerin, die mit den Brauereibetrieben im Landkreis Regensburg unmittelbar nach Bekanntwerden des Problems in Kontakt war.

Künftig werden Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt.

Dies betrifft neben Brauereigaststätten auch Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und wird entsprechend angepasst. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April 2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Bislang wurden Brauereigaststätten als Mischbetriebe eingestuft und waren nur dann antragsberechtigt, wenn sie insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder über Dritte betroffen gelten.

„Damit sind unsere heimischen Brauereien mit angeschlossenen Gaststätten durch das Förderraster gefallen, was eine enorme Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gastronomiebetrieben zur Folge hatte. Umso mehr freue ich mich, dass auf Druck des Freistaates Bayern endlich eine Lösung erzielt werden konnte“, sagte Stierstorfer abschließend.