A3 und A93
Drei mal kracht es: Nach Autobahnunfällen rund um Regensburg sucht Polizei Zeugen

28.08.2024 | Stand 29.08.2024, 7:04 Uhr |

Die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg sucht nach einer Unfallflucht bei Sinzing nach Zeugen.

Ein Unfall ohne Berührung, eine Sperrung am Pfaffensteiner Tunnel und ein Crash im Nadelöhr der Sinzinger Autobahnbrücke – gleich drei Autobahnunfälle hielten am Dienstag die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Regensburg auf Trab. Wegen einer Unfallflucht werden Zeugen gesucht.



Der erste Unfall passierte um 7.16 Uhr auf der A3 in Fahrtrichtung Passau. Wie die Polizei mitteilt, überquerte eine 26-jährige Autofahrerin die Donaubrücke Sinzing, als sie im Baustellenbereich von einem grauen Mercedes SUV überholz wurde – trotz des bestehenden Überholverbots. Der SUV kam dabei auf die rechte Spur, wodurch die junge Frau ihr Fahrzeug nach rechts lenken musste.

Einen Zusammenstoß konnte sie so verhindern, touchierte aber zwei Warnbarken am Fahrbahnrand. Es entstand Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Wer den Unfall beobachten konnte und weitere Angaben machen kann, wird gebeten, sich mit der VPI Regensburg telefonisch unter (0941)5062921 in Verbindung zu setzen.

A93: Sperrung an der Autobahn



Der zweite Unfall passierte gegen 16.15 Uhr auf der A93 an der Anschlussstelle Regensburg-Pfaffenstein. Eine 50-jährige war in Fahrtrichtung Hochfranken unterwegs und bemerkte zu spät, dass ein vorausfahrender 44-Jähriger mit seinem Pkw verkehrsbedingt abbremsen musste.

Bei dem darauffolgenden Zusammenstoß entstand an den beiden Autos Sachschaden im hohen vierstelligen Bereich. Weiterhin musste der Ausfädelungsstreifen für rund 45 Minuten gesperrt werden.

Unfallfahrer lebt nicht in Deutschland


Ein weiterer Verkehrsunfall auf der Donaubrücke Sinzing ereignete sich um 2.40 Uhr. Ein 31-Jähriger passierte dort auf der A3 mit seinem Kleinbus einen 59-jährigen Autofahrer im Bereich des Überholverbotes. Hierbei kam es zum seitlichen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Es entstand Sachschaden. Der Unfallverursacher musste vor Ort eine Sicherheit bezahlen, da er keinen Wohnsitz im Inland hat.