Schwandorf/Amberg
Doppelmord an Ex-Frau und deren Freund: Lebenslange Haft

19.08.2021 | Stand 19.08.2021, 17:21 Uhr

Gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Paares in Schwandorf musste sich der Tatverdächtige vor Gericht verantworten. −Foto: dpa

Sie geht wegen der Drohungen sogar zur Polizei, doch am Ende ist jede Vorsicht umsonst: Eine Frau und ihr neuer Freund werden von ihrem Ex ermordet. Nun hat ein Gericht das Urteil gesprochen.

Sie muss sich der Gefahr bewusst gewesen sein, aber auch eine Videoüberwachung, im Haus deponierte Abwehrsprays und ein polizeiliches Kontaktverbot haben eine Frau nicht retten können. Ende Juni 2020 werden sie und ihr neuer Freund allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz in Schwandorf von ihrem Ex-Partner ermordet, der sie zuvor bedroht und gestalkt hatte. Am Donnerstag wurde der heute 59-jährige Täter vom Landgericht Amberg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.



Er habe nicht wahrhaben wollen, dass er die Kontrolle über seine Ex-Partnerin verloren habe, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. „Sie legte ihre Opferrolle ab, das konnte er nicht hinnehmen.“ Aus Sicht des 59-Jährigen habe die Ex-Partnerin ihr Lebensrecht damit verwirkt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Der Täter kann somit nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

Angeklagter überraschte das Paar beim Grillen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche Ende Juni 2020 die 57-Jährige und ihren 69-jährigen Partner auf der Terrasse vor dem Haus der Frau beim Grillen überraschte. Erst stach er demnach dem Mann in den Brustkorb. „Als gelernter Metzger weiß er auch genau, wo er hinstechen muss“, sagte die Richterin. Die Frau konnte sich noch in die Wohnung flüchten, der Angeklagte erwischte sie dort aber und stach auch auf sie ein, unter anderem in den Intimbereich. Der 69-Jährige wollte sich noch wehren: Schwer angeschlagen schlug er dem Angreifer mit einem Holzstiel - der wegen der Drohungen des Mannes zur Sicherheit bereitlag - auf den Kopf. Er verursachte aber nur eine Platzwunde und wurde mit weiteren Stichen getötet. Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erwiesen an.

Danach legte er die blutüberströmten Körper noch in sexueller Pose übereinander, laut Gericht um die beiden Menschen auch nach ihrem Tod zu entwürdigen. „Es ist dem Angeklagten eine Genugtuung, seine Macht zu demonstrieren und auszuüben“, sagte die Richterin.

Tat teilweise durch Wildtier-Kamera aufgezeichnet

Der Angriff begann demnach um 18.28 Uhr und 36 Sekunden - die Ermittler konnten das Geschehen auch deshalb genau rekonstruieren, weil es anfangs von einer Wildtier-Kamera aufgezeichnet wurde. Der Mann hatte die Frau nach der Trennung wiederholt beleidigt und bedroht, war um ihr Haus geschlichen und hatte sich dabei bewusst gezeigt - laut Gericht um ihr seine Macht zu zeigen und dass er sie im Fokus habe, sie solle sich an jedem Ort unsicher fühlen. Die Frau hatte noch versucht, sich mit der Kamera, Abwehrsprays im Haus oder einem Stolperdraht im Garten zu schützen. Auch eine Anzeige bei der Polizei und eine Gefährderansprache durch Beamte halfen aber nichts.

Unter anderem das nahm der Verteidiger zum Anlass, dem Mordvorwurf - der unter anderem Arglosigkeit der Opfer voraussetzt - zu widersprechen. „Wer sich ernsthaft mit dem Tod bedroht fühlt, ist nicht arglos“, sagte er. Laut Gericht hatten die beiden zwar latent Angst, waren im Moment der unvermittelten Attacke aber arglos. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft gefordert.

„Absolut frauenverachtende innere Haltung“

Dabei hatten Täter und Getötete offenbar weder ein besonders langes noch besonders tiefes Verhältnis geführt. Die beiden waren nur etwa zehn Monate zusammen gewesen, in der sie sich - auch wegen seiner Handgreiflichkeiten - zwischenzeitlich von ihm getrennt hatte. Er lebte bei ihr, hatte aber ein eigenes Zimmer. Die Anwältin der Tochter des Getöteten, die als Nebenklägerin auftrat, sprach - auch aufgrund von Aussagen von früheren Partnerinnen - von einer „absolut frauenverachtenden inneren Haltung“ des Angeklagten.

Nach der Trennung verbüßte der heute 59-Jährige eine etwa zehnmonatige Gefängnisstrafe, nur etwa einen Monat danach beging er die Tat. Insgesamt war er wegen Delikten wie gefährlicher Körperverletzung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis schon dreimal in Haft. Nach der Tat floh er mit dem Rad nach Tschechien, dort wurde er wenige Tage danach aufgegriffen.

Die umfassende Liste der von zurückgewiesenen Ex-Partnern begangenen Taten ist damit um einen Fall länger. Im Schnitt des Jahres 2019 versuchte hierzulande einmal pro Tag jemand, seinen oder ihren Partner umzubringen. Alle drei Tage gelang so eine Tat. In ungefähr vier von fünf Fällen sind die Opfer Frauen.

− dpa