In Teilen der Stadt Regensburg gilt laut der neuen Allgemeinverfügung gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Alkoholkonsumverbot.
Folgende Verkehrsflächen in der Innenstadt und öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wurden dazu festgelegt: Bismarckplatz, Neupfarrplatz, Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt), Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse), Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar), Stadtamhof, Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände), Weinlände (mit Am Weinmarkt), Keplerstraße, Goldene-Bären-Straße, Weiße-Lamm-Gasse sowie Fischmarkt. Einen genauen Lageplan gibt es auf der Homepage der Stadt.
− kwi