Sollte es Fußball-Zweitligist SSV Jahn Regensburg nicht schaffen, die sportliche Talfahrt zu stoppen, dann dürfte die kommende Mitgliederversammlung des e.V. eine sehr lautstarker Natur werden.
Die Regensburger laden am 12. November (Beginn: 18.30 Uhr, Einlass: 17.30 Uhr) ins Jahnstadion ein. Auf der Tagesordnung stehen dieses Mal auch die Wahl von fünf Aufsichtsräten – und interessante Anträge auf Satzungsänderung.
Im Vorjahr war ein Stargast mit dabei. Der frühere Geschäftsführer Christian Keller war sichtlich gerührt, als er zum Ehrenvorsitzenden des Vereins ernannt worden war. „Das ist eine ganz besondere Ehrung für mich“, sagte der aktuelle Kölner Sportchef, der achteinhalb Jahre beim Jahn wirkte.
Während Sebastian Nachreiner und Johannes Fuchs dem Aufsichtsrat weiter angehören werden, laufen die Amtszeiten von Andreas Gietl, Konrad Brenninger, Walter Schwabenbauer, Johannes Baumeister und Günter Hödl aus. Deswegen müssen diese fünf Posten wieder gewählt werden. Das Quintett hat sich wieder aufstellen lassen. Dazu kommen drei weitere Bewerber: Klaus Sturm, Stefan Müller und Thomas Semmelman. Acht Bewerber für fünf Posten.
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Direktwahl des Vorstandsvorsitzenden?
Neben der Wahl von fünf Aufsichtsräten stehen Änderungsanträge auf der Tagesordnung. Die Mitglieder Wolfgang Schraml, Manuel Baumann, Christian Meier und Karin Zirngibl plädieren dafür, dass der Vorsitzende des Vorstandes künftig per Wahl durch die anwesenden Mitglieder gewählt werden soll.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands schlagen der Mitgliederversammlung wiederum in einer Stellungnahme vor, den Antrag abzulehnen. Auch die mittelbare Wahl durch den Aufsichtsrat sei an den Willen der Mitgliederversammlung demokratisch gekoppelt, argumentieren sie. „Vor dem Hintergrund des anstehenden Rückzugs von Hans Rothammer zum 31.12.2024 und der Notwendigkeit einer Wahl vor diesem Termin könnte die Wahl durch die Mitgliederversammlung ohnehin erst nach Ablauf der voraussichtlichen Amtsperiode von Oliver Hein, also frühestens 2027 erfolgen“, heißt es weiter in dem Schreiben.
Teilnahme auch von zu Hause aus?
Die Mitglieder Schraml, Baumann, Meier und Zirngibl haben einen weiteren Antrag eingereicht. Sie fordern, dass Mitgliederversammlungen künftig als Hybridveranstaltungen durchgeführt werden sollen, damit Mitglieder auch von zu Hause aus teilnehmen können. Aufsichtsrat und Vorstand sind auch hier anderer Meinung. Bis auf einen Ausnahmefall: „Um für die Fälle rechtlicher Unmöglichkeit wie z.B. während einer Pandemie die notwendige Flexibilität zu haben, soll die Möglichkeit von Online- oder Hybrid-Versammlungen für den Fall der rechtlichen Unmöglichkeit zulässig sein.
Das Mitglieder-Quartett plädiert zudem dafür, die Frist für die Einbringung von Anträgen von 31. März auf 31. August zu verlängern. Die Vereinsverantwortlichen des Jahn könnten sich wiederum eine Verlängerung bis zum 31. Mai vorstellen.
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