Brand in Mehrfamilienhaus
23-Jähriger legte Feuer in Regensburg – Hatte der Mieter offene Drogenschulden?

23.07.2024 | Stand 23.07.2024, 13:11 Uhr |

Der Anklagte (li., neben Anwalt Christoph Schönhofer) gab sich vor Gericht reumütig, wollte sich an nichts erinnern, schilderte aber sehr detailreich, was bei der Tat geschehen sein soll. Foto: Baumgarten

Brannte es im Frühsommer 2023, weil ein junger Mann sein Rauschgift nicht pünktlich bezahlte? Für den Angeklagten, der mit Vodka und Zigarette hantiert haben wollte, endete der Prozess in Regensburg mit einer Verurteilung.



Hat ein Cannabisdealer im Mai 2023 in einem Regensburger Mietshaus Feuer gelegt, um offenen Forderungen etwas Nachdruck zu verleihen? Was der Verteidiger des 23-Jährigen im Prozess um eine brennende Fußmatte und die angekokelte Tür in der Furtmayrstraße erklärte, deutet zumindest darauf hin. Das Schöffengericht sprach seinen Mandanten wenige Stunden später schuldig – und übte Kritik an den Ermittlungen in dem Fall.

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Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus unweit des CinemaxX waren an jenem Mittwochabend vom durchdringenden Ton eines Rauchmelders alarmiert worden. Als ein 29-Jähriger die Wohnungstür öffnete, sah er sofort den Fußabtreter und die rund 30 Zentimeter hohen Flammen. Er schnappte sich den Teppich, brachte ihn ins Freie und trampelte ihn aus. Die Flammen, die sich an der Tür hinauf fraßen, löschte er mit einem Glas Wasser, berichtete der Zeuge.

Bemerkenswert: Ein anderer Nachbar wollte dasselbe getan haben – die Staatsanwältin nannte das später Scheinerinnerung. Was der Angeklagte zu den Geschehnissen in der Furtmayrstraße erzählte, war für sie widersprüchlich und unglaubhaft. Der 23-Jährige hatte im Prozess um versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung angegeben, alkoholbedingt keine Erinnerung mehr zu haben. Eine dreiviertel Flasche Vodka und fünf bis sechs Bier wollte er getrunken haben. „Seine Theorie“, wie Verteidiger Christoph Schönhofer es nannte, wäre, dass er Vodka verschüttet und diesen dann versehentlich mit einer Zigarette entzündet habe.

Chats auf dem Handy „automatisch“ gelöscht



Der junge Mann, der in besagter Wohnung lebte, sei ihm bekannt. Und der habe Schulden bei ihm, so der Angeklagte, „ungefähr 400 Euro“. Aus Geschäften, „die selbst nach dem 1. April noch strafbar wären“, ergänzte sein Anwalt auf Nachfrage. Gemeint sein dürfte das Cannabisgesetz, das an jenem Tag in Kraft trat. Von solchen Schulden wollte der Mieter jedoch überhaupt nichts wissen, wie er betonte. Nachvollziehen ließe sich das auch nicht mehr, weil der 30-Jährige Chatverläufe am Handy „automatisch“ lösche, wie er vor Gericht aussagte. Fakt ist: Er war am Tattag nicht in der Wohnung, bekam erst später mit, was los war.

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Die Entschuldigung des Angeklagten ließ der Mann unbeantwortet. Was am Ende für die Strafzumessung aber gar keine Rolle spielte. Die Anklage hatte für den mehrfach vorgeahndeten 23-Jährigen ein Jahr gefordert und erkannte an, dass er die Verantwortung übernahm. Es sei aber dem Zufall geschuldet, dass nicht mehr passierte. Verteidiger Schönhofer sah in der Tat hingegen nur eine Fahrlässigkeit und verwies auf die positive Sozialprognose, weshalb eine Strafe unter einem Jahr ausreichend wäre. Die genaue Höhe legte er in das Ermessen des Schöffengerichts.

Richterin über Kritik an Ermittlungen der Polizei



Richterin Cornelia Blankenhorn folgte dem Antrag des Anwalts und sprach den 23-Jährigen der fahrlässigen Brandstiftung schuldig. Sieben Monate Haft auf Bewährung und 1000 Euro an die Aids-Beratung sah das Schöffengericht für angemessen an. Als „Pferdefuß“ bezeichnete das Gericht die „sehr oberflächlich geführten Ermittlungen“, so Blankenhorn. Die Polizei habe viele Fragezeichen hinterlassen: Ein Bild vom Teppich fehle in den Akten ganz, eine auf Fotos erkennbare Flüssigkeit im Hausflur sei gleich gar nicht gesichert worden.

Und: Dass der Mieter das Gericht hinsichtlich der Schulden „nicht ganz mit der Wahrheit bedient“ habe, sprach die Richterin klar aus. Das Urteil wurde noch im Saal rechtskräftig.

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