Schutzzone in Niederbayern
Vogelgrippe breitet sich „hochdynamisch“ aus: Auch der Landkreis Straubing-Bogen betroffen

24.02.2023 | Stand 17.09.2023, 2:12 Uhr

Die erlassenen Überwachungszonen zur Eindämmung der Infektionsgefahr reichen bis in den Landkreis Straubing-Bogen. −Symbolbild: Peter Gercke/dpa

In Niederbayern breitet sich die Vogelgrippe weiter aus. In den Landkreisen Landshut und Deggendorf wurden in den vergangenen Tagen mehrere Tiere positiv getestet. Auch der Landkreis Straubing-Bogen ist betroffen.



Im Landkreis Landshut wurde die Tierseuche innerhalb weniger Tage in zwei Geflügelhaltungen in Ergoldsbach und Rottenburg an der Laaber festgestellt. Zudem wurden im Landkreis Deggendorf fünf tote Schwäne positiv auf Vogelgrippe getestet. Die erforderlichen Überwachungszonen, die das Staatliche Veterinäramt Landshut erlassen hat, um die Infektionsgefahr einzudämmen, reichen bis in den Landkreis Straubing-Bogen.

In diesen Restriktionszonen gelten Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter. Entsprechende Allgemeinverfügungen für die betroffenen Bereiche im Landkreis Straubing-Bogen wurden am 14. und 23. Februar erlassen und sind auf der Internetseite des Landratsamtes Straubing-Bogen abrufbar.

Vogelgrippe ist hochansteckend für Hausgeflügel



Die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend, führt bei den betroffenen Tieren zu schwerwiegenden Krankheitssymptomen und verursacht hohe Verluste. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann.

Wird der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden und es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

Friedrich-Loeffler-Institut: Ausbreitungsrisiko ist hoch



Das derzeitige Infektionsgeschehen ist laut Landratsamt Straubing-Bogen weiterhin hochdynamisch. Das Risiko einer Ausbreitung der Vogelgrippe in den Wasservogelpopulationen, den Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen stuft das Friedrich-Loeffler-Institut als hoch ein.

Alle Geflügelhaltungen im Landkreis Straubing-Bogen sind deshalb angehalten, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbeständen nochmals intensiv zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Dabei geht es darum, den direkten und indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln beziehungsweise kontaminierten Materialien zum Hausgeflügel bestmöglich zu vermeiden.

Tierhalter sollen sich auf Stallpflicht vorbereiten



Bereits am 23. November 2022 hat das Landratsamt Straubing-Bogen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen eine Allgemeinverfügung erlassen, deren Vorgaben weiterhin einzuhalten sind. Letztendlich sind die Früherkennung der Geflügelpest und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben von entscheidender Bedeutung, um die Einschleppung und die Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Jeder Tierhalter sollte sich zudem auf eine risikoorientierte Stallpflicht für Geflügel vorbereiten. Dazu zählt das Bereithalten von beispielsweise geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Das rät das Landratsamt Straubing-Bogen Geflügelzüchtern:



- Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln.

- Umzäunen Sie Grundstücksteiche, zu denen Wildvögel Zugang haben, besonders sensibel und sicher.
- Waschen Sie sich vor und nach Betreten des Stalls oder Auslaufs gründlich die Hände mit Wasser und Seife.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
-Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug betreffend.
- Lassen Sie plötzlich erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie das Veterinäramt Straubing-Bogen.
- Melden Sie gehäufte Funde toter Wildvögel – vor allem von Wassergeflügel wie Schwäne, Enten und Gänse sowie von aasfressenden Greifvögeln wie Bussarde und Habichte dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter der Telefonnummer 09421/973168. Die Wildvögel sollten Sie nicht berühren. Offensichtlich verunfallte Tiere müssen nicht gemeldet werden.
- Grundsätzlich müssen alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – dem Veterinäramt Straubing-Bogen gemeldet werden.

− nm