Weltverbrauchertag am 15. März
Verbraucherschutz wird beim Zoll großgeschrieben

15.03.2021 | Stand 18.03.2021, 15:46 Uhr

Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Foto: BWZ der Bundesfinanzverwaltung

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Von Hauptzollamt Landshut/Pressemitteilung

Straubing/Landshut. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung.

„Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. Bei der Postpaketabfertigung des Hauptzollamts Landshut wurden in den letzten Monaten diverse Produkte, wie ein elektrischer Fleischwolf, ein japanischer Reiskocher bis hin zu Smartwatches und LED-Leuchtmittel, bei denen die Prüfsiegel fehlten bzw. die Produktsicherheit nicht gegeben war, aus dem Verkehr gezogen. Zuletzt wurden am Zollamt Suben-Autobahn über 4 700 Stück Trainingsanzüge mit illegal verwendeten Markenlogs eingezogen. Die aus 100 Kartons bestehende Fracht kam aus der Türkei. Es wurden die Rechte dreier international bekannter Markeninhabern verletzt. Der Wert vergleichbarer Originale würde über 780 000 Euro betragen. Die Ware wird nach Abschluss des Verfahrens unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.