Maßnahmenverlängerung
Straubinger Innenstadt: Maskenpflicht gilt nun bis 9. Mai

17.04.2021 | Stand 17.04.2021, 19:15 Uhr

−Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Die Maskenpflicht in Straubings Innenstadt gilt weiterhin – sie wurde auf der Grundlage der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern bis 9. Mai verlängert.



Darüber informiert die Stadt Straubing in einer Pressemitteilung. In Teilen der Straubinger Innenstadt die Maskenpflicht gilt täglich von 7 bis 20 Uhr auf den bereits bekannten Straßen und Plätzen in der Innenstadt.



Ebenfalls bis 09. Mai verlängert wurden die Allgemeinverfügungen zum Alkoholkonsumverbot in der Straubinger Innenstadt sowie zu den Besuchs-regelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Die drei Allgemeinver-fügungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 24/2021 der Stadt Straubing und auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht.

− pnp