Einspruch stattgegeben
Regionalliga-Hammer: Sportgericht streicht Schwaben Augsburg drei Siege – Aufsteiger will gegen Urteil kämpfen

11.12.2024 | Stand 12.12.2024, 8:33 Uhr |

Vergeblicher Einsatz: Den Kickern des TSV Schwaben Augsburg werden aufgrund des Verstoßes gegen die U23-Regelung durch das Sportgericht drei Siege aberkannt.

Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Aufsteiger TSV Schwaben Augsburg neun Punkte aus den Siegen der laufenden Saison der Regionalliga Bayern gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2) aberkannt und eine Spielwertung zu Gunsten des Gegners vorgenommen. Die Sportrichter sanktionierten den Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro.

Die Kammer unter Vorsitz von Heiko Loder gab damit den Einsprüchen der drei Klubs statt und folgte dem Antrag des Verbandsanwalts. Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten an diesem Mittwoch zugestellt und hat noch keine Rechtskraft erlangt, entsprechend fließen die Sanktionen aktuell auch noch nicht in die Wertung ein. Schwaben Augsburg kündigte bereits Berufung an.

Wird das Urteil bestätigt, hat es wesentliche Auswirkungen auf die Tabelle. Der Aufsteiger rutscht nach dem Punktabzug auf den letzten Tabellenplatz ab – punktgleich mit Türkgücü, das plötzlich wieder voll im Rennen um den Ligaerhalt ist. Hankofen verlässt dadurch die Abstiegsplätze. Und Spitzenreiter Schweinfurt vergrößert seinen Vorsprung auf den FC Bayern II auf vier Punkte.

Drei Vereine erhoben Einspruch



Das Sportgericht Bayern hatte die Einsprüche des 1. FC Schweinfurt 05, des SV Wacker Burghausen und von Türkgücü München behandelt und festgestellt, dass der TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat. Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das war nicht der Fall, so waren die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben Augsburg zu werten. „Das ist für einen Aufsteiger wie Schwaben Augsburg schon sehr bitter. Neun Punkte sind schon sehr viel, aber die Regel gibt es halt nun mal. Und jeder muss die Regel befolgen“, sagt Burghausens Sportlicher Leiter Karl-Heinz Fenk.

Schwaben Augsburg reagiert geschockt



„Für uns alle ist das ein riesiger Schock“, sagt TSV-Sportdirektor Max Wuschek zum Urteil des Verbands. Man habe zwar vom Schlimmsten ausgehen müssen, aber dennoch treffe die Entscheidung den ganzen Verein wie ein Schlag. „Zwei Monate lange haben wir nichts gehört – und dann kommt so ein Urteil“, zeigte sich Wuschek tief betroffen. Das Spiel gegen Burghausen fand an 12. Oktober statt, die Partie gegen Türkgücü am 3. Oktober und das Match gegen Schweinfurt am 13. September.

Recht viel mehr wollte der Sportdirektor nicht zum Verfahren sagen, denn der Verein habe beschlossen, die Verbandsentscheidung nicht zu akzeptieren und in Berufung zu gehen. Der Verein räumt zwar einen Fehler ein, hat aber dennoch Hoffnung. „Gegen Burghausen hatten wir sogar fünf oder sechs Spieler unter 23 Jahren im Kader, aber eben nicht alle mit deutscher Staatsbürgerschaft. Es gibt aber auch die so genannten Fußball-Deutschen, das muss nun geklärt werden, ob unsere Spieler da nicht dazugehören“, erläutert Wuschek.

„Mangelnde Kenntnis des Liga-Neulings“



Der Verband ist sich indes bewusst, dass das Urteil den Aufsteiger hart trifft. „Es handelt sich zweifelsfrei um eine weitreichende Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und die Schwaben Augsburg in erhebliche sportliche Nöte bringt“, sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: „Dennoch blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als den Verstoß mit Spielwertungen zu ahnden und den Einsprüchen stattzugeben. Bei der Höhe der Geldstrafe bewegt sich das Gericht ausdrücklich am unteren Rand, weil im Verfahren deutlich geworden ist, dass ein Vorsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und der Verstoß vielmehr auf mangelnde Kenntnis des Liga-Neulings zurückzuführen ist. In der Entscheidungsfindung war es nicht von Belang, ob und inwieweit überhaupt sich der TSV Schwaben Augsburg durch die Missachtung der Regelung einen Vorteil verschafft hat. Letztlich haben alle am Wettbewerb teilnehmenden Klubs die Regelung einzuhalten.“

Schwaben Augsburg war als Vizemeister direkt in die Regionalliga aufgestiegen, nachdem Meister Erlbach seinen Verzicht erklärt hatte. Auch der TSV überlegte lange, den Gang in die vierte Liga antreten und die ganzen Auflagen erfüllen zu können. Erst zwei Tage vor Ablauf der Frist gab der Verein dann grünes Licht. „Es war alles extrem anstrengend und herausfordernd. Wir mussten ja auch in ein neues Stadion umziehen, es kam sehr viel zusammen – und bei uns im Verein arbeiten alle ehrenamtlich“, sagt Wuschek mit Blick auf die vom Verband erwähnten Unkenntnisse.

− red