Corona-Pandemie
Quarantäne weiterhin zehn Tage – Alkoholverbot in Teilen der Straubinger Innenstadt

25.11.2021 | Stand 25.11.2021, 15:44 Uhr

−Foto: Jäger

Die Stadt Straubing hat ihre Allgemeinverfügung vom 2. November 2021 verlängert. Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen beträgt im Stadtgebiet damit weiterhin zehn Tage. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich.

Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung. Weiterhin sehe die am Mittwoch in Kraft getretene 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Verbot des Konsums von Alkohol für öffentliche Bereiche vor, in denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten. Für die Stadt Straubing wird der Geltungsbereich für diese Regelung für folgende Straßen (in alphabetischer Reihenfolge) festgelegt: Am Platzl, Aprilgasse, Bahnhofplatz (Vorplatz), Bahnhofstraße, Bernauergasse, Flurlgasse, Fraunhoferstraße, Jakobsgasse, Koppgasse, Ludwigsplatz, Oberer-Thor-Platz, Ottogasse, Rosengasse, Schmidlgasse, Steinergasse, Steiner-Thor-Platz, Stetthaimerplatz, Theresienplatz und Viktualienmarkt.

Beide hierzu ergangenen Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt der Stadt Straubing (66. Ausgabe vom 25.11.2021, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

Kontaktbeschränkungen gelten auch bei gastronomischen Angeboten

Die Stadt Straubing weist zudem darauf hin, dass bei gastronomischen Angeboten im Außenbereich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Diese dürfen sich im privaten und im öffentlichen Raum nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Straubing am Donnerstag bei 476,8. Im Landkreis Straubing-Bogen ist sie bei 702,7.

− pnp