Immer weniger Fälle
Landkreis Straubing-Bogen hebt Maßnahmen wegen Geflügelpest auf

10.05.2022 | Stand 10.05.2022, 14:24 Uhr

Derzeit stuft das LGL das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest nur noch als gering bis mäßig ein, weshalb die Maßnahmen aufgehoben wurden. −Symbolbild: dpa

Der Landkreis Straubing-Bogen hebt die Allgemeinverfügung wegen der Geflügelpest auf. Das teilte das Landratsamt am Dienstag mit.



Nach der Zunahme der Geflügelpestausbrüche Mitte Dezember 2021 hatte der Landkreis in einer Allgemeinverfügung Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Vor allem Wildvögel waren betroffen.

Derzeit stuft das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Risiko der Einschleppung nur noch als gering bis mäßig ein, weshalb die Maßnahmen aufgehoben wurden.

Zahl der Fälle nimmt in den letzten Wochen ab



Zu den Maßnahmen gehörten auch ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern. Die Zahlen der neuen Geflügelpest-Fälle nehmen in den letzten Wochen aber vermehrt ab, unter anderem auch wegen der steigenden Temperaturen und der dadurch geringeren Virus-Belastung.

Trotzdem können weitere Fälle auftreten und Bereiche unmittelbar um und an großen wie kleinen Gewässern seien trotzdem als dauerhaft gefährdet anzusehen, so das Landratsamt in seiner Mitteilung. Auch sei besondere Vorsicht für Tiere mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung angebracht. Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln soll vermieden werden.

− kl