Hassrede im Netz
Hunderttausende rechtsradikale Bilder am Handy: Polizei ermittelt gegen Niederbayer

01.06.2023 | Stand 16.09.2023, 6:20 Uhr

Wegen Hassrede im Netzvermittelt die Kripo Straubing gemeinsam mit der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen einen 33-Jährigen aus dem Landkreis Straubing-Bogen. −Foto: PNP

Weil ein 33-Jähriger rund 390.000 Bilder mit überwiegend rechtsradikalem Hintergrund auf seinem Handy hat, ermitteln in einem Großverfahren die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Kripo Straubing gegen den Mann.



Auf den 33-Jährigen aus dem Landkreis Straubing-Bogen wurden die Beamten zunächst aufmerksam, weil sie im Zuge eines Sammelverfahrens vom Juni 2021 wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von kinder- und jugendpornographischer Inhalte im Rahmen eines Großverfahrens ermittelten. Als die Beamten jedoch das Handy des Mannes auswerteten, fanden sie stattdessen rund 390.000 Bilddateien mit überwiegend rechtsradikalem Hintergrund.

Seit April vergangenen Jahres ermittelt nun das Kommissariat Staatsschutz der Kripo Straubing gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den 33-Jährigen wegen Hassrede im Netz. Hier geht es überwiegend um den Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Volksverhetzung. Außerdem richten sich die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte aus ganz Deutschland sowie aus dem benachbarten deutschsprachigen Raum.

Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro wegen Volksverhetzung



Im Rahmen des Großverfahrens vom April vergangenen Jahres wurden Bild- und Videodateien mit meist rechtsradikalem Hintergrund innerhalb von Chatgruppen verschickt, ausgetauscht und öffentlich gemacht. Seit Beginn der Ermittlungen gingen bei der Staatsanwaltschaft Regensburg mehr als 500 Strafanzeigen ein. Der 33-Jährige aus dem Landkreis Straubing-Bogen bekam eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro, weil er ein Bild mit volksverhetzendem Inhalt verschickt hatte.

Was ist Hassrede?



Der Begriff Hassrede, auf Englisch auch Hatespeech genannt, findet auf den Plattformen sozialer Netzwerke statt. Vor allem in den Kommentarspalten, aber auch in E-Mails oder in Chatgruppen werden diese Inhalte verbreitet. Dabei handelt es sich um eine Form von Gewalt, die durch Sprache, Wort oder aber auch Bilder und Videos verbreitet wird. Der Charakter dieser Inhalte kann extremistischer, rassistischer, antisemitischer, sexistischer, homophober, holocaustverleugnender oder gewaltverherrlichender Herkunft sein. Diese hasserfüllenden Äußerungen sind eine Straftat.

Was tun, wenn uns Hassbotschaften begegnen?



Haben Kommentare oder Nachrichten einen beleidigenden oder bedrohenden Charakter oder rufen sie beispielsweise zur Diskriminierung oder Gewalt gegen Personen auf, sollten diese nicht ignoriert werden. Hassbotschaften sollten angesprochen werden. Um das Problem konsequent melden zu können, empfiehlt die Polizei, Beweise zu sammeln, beispielsweise in Form von Screenshots. Sogenannte Hass-Postings können bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Die Beamten leiten dann ein Ermittlungsverfahren ein. Seit Ende 2017 können solche Vorfälle dank des Netzwerkdurchsuchungsgesetztes wirksamer bekämpft werden.

− sk