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Hotspots in der Region: Hier gelten aktuell verschärfte Corona-Regeln

08.11.2021 | Stand 08.11.2021, 8:17 Uhr

−Symbolbild: Marijan Murat/dpa

Von Verena Roider

Bayern steuert auf die rote Krankenhaus-Ampel zu. In einigen Teilen der Region gelten aber schon jetzt verschärfte Corona-Regeln. Ein Überblick:



Die meisten Landkreise und kreisfreien Städten weisen so hohe Inzidenzen und Belegungen der Intensivbetten auf, dass noch schärfere Regeln gelten als im restlichen Freistaat. Konkret heißt das: Wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 300 liegt und zusätzlich die Intensivbetten in der Region zu mehr als 80 Prozent belegt sind, gelten die verschärften Vorschriften der roten Krankenhaus-Ampel:

- 2G bei Veranstaltungen in Innenräumen (Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen)
- 3G-plus für Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen
- Weiterhin 3G: Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive
- Anhebung des Maskenstandards auf FFP2
- Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen haben (zweimal pro Woche, Handel und ÖPNV ausgenommen)

Für die niederbayerischen Regionen gilt zudem: Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen beträgt zehn Tage. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich. Geimpfte Kontaktpersonen sind von Quarantäne ausgenommen. Das bestätigt eine Sprecherin der Regierung von Niederbayern der PNP am Samstag auf Nachfrage.

Ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt unter die Hotspot-Regelung fällt, wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

Hier aktuell (Stand: 8. November), die Hotspot-Regelung:

NIEDERBAYERN
- Stadt und Landkreis Passau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Regen
- Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Landshut
- Landkreis Freyung-Grafenau

OBERBAYERN
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Altötting
- Landkreis Mühldorf am Inn
- Stadt und Landkreis Rosenheim
- Landkreis Traunstein

OBERPFALZ
- Stadt und Landkreis Regensburg
- Landkreis Cham

Hier gelten (noch) die Regeln der gelben Ampel:
- Stadt Landshut
- Landkreis Kelheim

Für diese Regionen gelten folgende Regeln (Gelbe Stufe):

- 3G-plus, wo vorher 3G galt (PCR-Test statt Schnelltest nötig)
- 2G, wo vorher 3G-plus galt (ausgenommen ÖPNV, Handel)
- 2G in Diskotheken, Clubs, Bordellen und ähnlichen Freizeiteinrichtungen
- Anhebung Maskenstandard auf FFP2
- nur für niederbayerische Regionen: Quarantänedauer von zehn Tagen ohne Freitesten (siehe oben)

Bayernweit schaltet die Ampel nach den Vorgaben der Landesregierung auf Rot, wenn es landesweit 600 Covid-Intensivpatienten gibt.