Vom 15. bis zum 21. März
Eingeschränkter Schulbetrieb, Notbetreuung in Kindergärten und Kitas

13.03.2021 | Stand 18.03.2021, 15:06 Uhr

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In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bestimmt. Dies gilt gemäß der 12. BayInfSchMV erstmalig ab 12. März.

Von LRA Straubing-Bogen/Pressemitteilung

Landkreis Straubing-Bogen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für Samstag, 13. März, eine Sieben-Tage-Inzidenz von 125,6 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises dazu ist auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de) unter Politik & Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen, zu finden und wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Schulbetrieb

Es findet in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.

Im Gegensatz zu bisher ist durch die 12. InfSchMV, die für den Schul- und Kindergartenbereich erst ab 14. März gilt, nunmehr für alle Abschlussklassen Präsenz- oder Wechselunterricht möglich.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche vom 15. März bis 21. März geschlossen.

Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Diese Regelungen für die kommende Woche gelten unabhängig von Veränderungen des Inzidenzwertes und sind für die gesamte Woche gültig. Die nächste Entscheidung erfolgt am Freitag, 19. März (für die Woche ab 22. März 2021). Andere Einschränkungen insbesondere im Bereich der privaten Kontakte, der nächtlichen Ausgangssperre, beim Sport, beim Einzelhandel sowie bei Teilen der außerschulischen Bildung und Musikschulen bleiben aktuell bestehen. Eine Lockerung dieser Einschränkungen in diesen Bereichen ist erst möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an drei folgenden Tagen hintereinander unterschritten hat.