Aufstallungspflicht
Die Stadt Straubing erlässt eine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

01.03.2021 | Stand 19.03.2021, 2:57 Uhr

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Die Stadt Straubing hat zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Straubing erlassen

Von Stadt Straubing/Pressemitteilung

Straubing. Für alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel (hierunter fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wird demnach eine Aufstallungspflicht angeordnet.

Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel haben Aufzeichnungen über die pro Werktag verendeten Tiere zu führen. Halter von Geflügel im Stadtgebiet Straubing unter 1.000 Stück Geflügel haben bestimmte Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen zu ergreifen. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Stadtgebiet Straubing verboten.

Weitere Einzelheiten können dem vollständigen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (14. Ausgabe vom 25. Februar 2021, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

− Text: Stadt Straubing/Pressemitteilung –