Landkreis Straubing-Bogen
Corona-Testpflicht für Beschäftigte in Altenheimen verlängert

12.05.2021 | Stand 12.05.2021, 16:49 Uhr

−Symbolbild: Hendrik Schmidt/dpa

Der Landkreis Straubing-Bogen hat die Allgemeinverfügung zur Corona-Testung von Beschäftigten in vollstationären Einrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheimen bis 2. Juni verlängert.

Das teilt das Landratsamt am Mittwoch mit. Gemäß der 12. InfSchMV ist dies nötig, um notwendige Schutzmaßnahmen bei einer Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 zu treffen, da es die allgemeine Testpflicht für den oben genannten Personenkreis nicht mehr gibt. Beschäftigte in diesen Einrichtungen sind weiterhin verpflichtet, eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus an zwei verschiedenen Tagen pro Wochen, in denen sie zum Dienst eingeteilt sind, vorzunehmen.

Sofern in diesen Einrichtungen hinsichtlich der Schutzimpfung gegen das Coronavirus eine Impfquote von mindestens 60 Prozent der Beschäftigten und mindestens 75 Prozent der Bewohner vorliegt, ist eine Testung einmal pro Woche, in der die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, ausreichend. Dies hat das Staatliche Gesundheitsamt Straubing-Bogen festgelegt. Zur Impfquote zählen nur Personen, die Erst- und Zweitimpfung erhalten haben.

− tka