Inzidenz über 35
Corona-Lage im Raum Straubing - In der Stadt kommen neue Regeln

23.08.2021 | Stand 23.08.2021, 17:33 Uhr

−Symbolbild: Oliver Berg/dpa

Für die Stadt Straubing wird am Montag vom Robert Koch-Institut (RKI) ein Inzidenzwert von 67 ausgewiesen. Der Landkreis Straubing-Bogen liegt derzeit bei einer Inzidenz von 28,7 (Vortag: 27,7).

Die Stadt Straubing hat damit bereits am Sonntag drei Tage in Folge den Inzidenzwert von 35 überschritten. Damit gelten – auch unter Berücksichtigung seit Montag geltenden Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – ab Dienstag, 24. August, insbesondere folgende Neuregelungen, teilt die Stadt Straubing mit.


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Für bestimmte Bereiche und Veranstaltungen ist künftig ein Testnachweis in Form eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests erforderlich. Zu diesen Bereichen gehören insbesondere:

- Zugang zur Innengastronomie. Das Testnachweiserfordernis in der Gastronomie gilt zukünftig nicht mehr nur, wenn Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, sondern für jeden einzelnen Gast. Die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke bleibt hiervon unberührt.
- Besuch von Freizeiteinrichtungen, Kinos, Theatern, Sport- und Kul-turveranstaltungen etc. sowie private Feiern aus besonderem An-lass (Hochzeit, Taufe, etc.) in geschlossenen Räumen
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (etwa Friseurbesuch)
- Sportausübung in geschlossenen Räumen
- Zugang als Besucher von Krankenhäusern
- Beherbergung (etwa im Hotel): bei Ankunft sowie zusätzlich jede weiteren 72 Stunden

Kinder unter sechs sind Ausnahme

Ausgenommen von der Testpflicht sind asymptomatisch geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

Große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter (dazu zählen zum Beispiel Bundesligen oder nationale Pokalwettbewerbe) können zukünftig inzidenzunabhängig unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol, Höchstbesucherzahl, Hygienekonzept, etc.) durchgeführt werden.

Ab Mittwoch strengere Regeln

Da die Stadt Straubing zudem am Montag drei Tage in Folge den Inzidenzwert von 50 überschritten hat, gelten darüber hinaus ab Mittwoch, 25. August, folgende weitere Neuregelungen:

Private Treffen sind mit maximal zehn Personen aus drei Hausständen erlaubt. Für private Feiern mit geladenem Personenkreis (Hochzeit, Ge-burtstag, etc.) gilt eine Höchstzahl an Gästen von 25 innen und 50 außen. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Im Schulunterricht gilt für alle Jahrgangsstufen eine Maskenpflicht (auch für Ferienkurse).

− tka