Glücklicherweise gehören sie nicht zu den häufigsten Unglücksursachen auf den Straßen. Unfälle, die sich wegen Eisplatten ereignen, die von Lastwägen fallen. Am Montag passierte das in der Region mehrfach. Wir erklären wer haftet und wie es danach weitergeht.
Am Montag, gegen 11 Uhr, fuhr ein polnischer Sattelzug auf der A93 in Richtung Hochfranken. Zwischen den Anschlussstellen Schwandorf Mitte und Nord, löste sich eine Eisplatte vom Planendach des Sattelaufliegers und fiel gegen das dahinter fahrende Auto eines 70-Jährigen aus Niederbayern.
Bei dem Vorfall entstand leichter Sachschaden am Auto, verletzt wurde zum Glück niemand, teilt die Polizei mit. Das Unfallgeschehen wurde von Beamten der Autobahnpolizeistation Schwandorf aufgenommen. Dem 54-jährigen Lastwagenfahrer erwartet nun eine Verkehrsordungswidrigkeitenanzeige „wegen dem Versäumnis seinen Sattelzug aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht ordentlich vor Fahrtantritt auf Eisfreiheit überprüft zu haben“, so die Polizei. Der Schaden beträgt etwa 2.000 Euro.
Windschutzscheibe zerstört
Ebenfalls am Montag, gegen 9.30 Uhr, fuhr ein 57-Jähriger mit seinem Auto auf der B 20 aus Richtung Cham nach Straubing. Auf Höhe Stallwang kam ihm ein Lastwagen entgegen, von dem mehrere Eisplatten auf den Pkw fielen. Die Windschutzscheibe brach. Der 57-jährige Autofahrer wurde durch die Glassplitter leicht verletzt.
Der unbekannte Fahrer des Lkw mit Chamer-Kennzeichen fuhr ohne anzuhalten weiter. Die Polizeiinspektion Bogen ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie fahrlässiger Körperverletzung und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 09422/85090, entgegen.
Unfallverursacher fährt weiter
Ebenfalls am Montag kam ein Lastwagenfahrer zur Autobahnpolizei Kirchroth, um eine Unfallflucht anzuzeigen. Ein vor ihm fahrender Lastwagen hatte eine Eisplatte verloren, die sich auf der Plane seines Aufliegers befunden hatte. Diese fiel auf das Führerhaus des Anzeigenerstatters und beschädigte es. Der Unfallverursacher setze seine Fahrt fort, obwohl er durch den Anzeigenerstatter auf den Unfall aufmerksam gemacht worden war, teilt die Polizei mit.
Der Unfall ereignete sich gegen 11.30 Uhr, zwischen der Anschlussstellen Hengersberg und Autobahnkreuz Deggendorf in Richtung Regensburg. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten werden gebeten sich unter der Telefonnummer 09428/949900 mit der Autobahnpolizei Kirchroth in Verbindung zu setzen.
Tipps vom ADAC
Es passiert relativ selten, dass es zu einem Unfall kommt, weil eine Eisplatte vom Lkw fällt. Wenn aber doch, kommt es meistens zu grPersonen- und Sachschäden. Halten Sie bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Lkw. Verzichten Sie nach Möglichkeit darauf, Lkw zu überholen.
Trifft ein herabfallender Eisbrocken ein Auto und beschädigt es dadurch, haftet der Lkw-Fahrer. In der Regel greift dann die Kfz-Haftpflichtversicherung des LKW-Fahrers. Sollten Eisplatten von einem Lkw fallen und dadurch Ihr Fahrzeug beschädigt werden, können Sie sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw-Halters wenden. Dafür benötigen Sie einen Nachweis über den Vorgang, teilt der ADAC mit.
Man sollte sich also das Kennzeichen des Lkws sowie die Daten eventueller Zeugen notieren. Ist der Schadensverursacher nicht zu ermitteln, können Sie den Schaden nur über Ihre eigene Vollkaskoversicherung regulieren.
Lastwagenfahrer sind verantwortlich
Für Lastwagenfahrer gilt: Schrubben, bevor es losgeht: Im Winter müssen Lkw-Fahrer, bevor sie losfahren, das Dach ihres Fahrzeugs auf Eisbrocken kontrollieren. Das ist Vorschrift, teilt die R+V-Versicherung mit.
Wie entstehen Eisplatten auf Lkw überhaupt?
Gerade auf Lastwagen mit Planen sammelt sich leicht Wasser. Mitunter können dabei mehrere 100 Liter Flüssigkeit zusammenkommen. Sinken dann die Temperaturen, entsteht eine Eisfläche. Diese kann bei der Fahrt aufbrechen und herunterfallen. Es kommt daher nicht selten vor, dass Eisplatten von einem Lkw fallen.
Was droht Lkw-Fahrern, die Schäden durch Eisplatten verursachen?
Grundsätzlich muss jeder Lkw- und Pkw-Fahrer sein Fahrzeug eisfrei halten. Mit diesen Strafen muss ein Fahrer rechnen, für den Fall, dass er sich nicht daranhält oder Eisplatten vom Lkw gefallen sind:
- Bei einer Kontrolle wird ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig.
- Fällt Eis oder Schnee herunter, sind bereits 80 Euro Bußgeld zu zahlen.
- Wird wegen des Eises am Fahrzeug der Straßenverkehr gefährdet
oder es kommt gar zu einem Unfall, drohen dem Fahrer bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Kommen Menschen durch die Eisplatten am Lkw zu Schaden, ist mit einer Strafanzeige und schlimmstenfalls einer Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zu rechnen.
− nb
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