50 Teilnehmer
Zweiter Warnstreik im Schlachthof Landshut für höheren Mindestlohn

16.04.2021 | Stand 16.04.2021, 13:35 Uhr

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Beschäftigten im Vion Schlachthof Landshut in der Nacht auf Freitag zum zweiten Warnstreik aufgerufen. −Foto: NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Beschäftigten im Vion Schlachthof Landshut in der Nacht auf Freitag zum zweiten Warnstreik aufgerufen.



Das teilt die Gewerkschaft in einer Pressemeldung mit. Nahezu die komplette Schlachtung sei dem Aufruf um 2 Uhr nachts gefolgt. Die Schicht habe die Arbeit auch nicht wieder aufgenommen. Die 50 Streikenden forderten lautstark mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die 160.000 Beschäftigten in deutschen Schlachthöfen und Wurstfabriken.


Dazu erklärte Wilfried Maxim von der Gewerkschaft NGG: „Das bisherige Angebot der Arbeitgeberseite über einen branchenweiten Mindestlohn von 10,50 Euro ist völlig indiskutabel und bestätigt, dass die Fleischkonzerne mit Billiglöhnen und Ausbeutung weiter machen wollen wie bisher. Die Beschäftigten sind stinksauer. Trotz des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit ab 2021 konnten Sie nicht feststellen, dass sich die miserablen Arbeitsbedingungen seitdem verbessert hätten. Nun sind sie entschlossen, ihrer schweren Arbeit einen Wert zu erstreiken.“



Das sind die Forderungen


Die Gewerkschaft NGG sei mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen: Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel, Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit und Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.


In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, erklärt die Gewerkschaft.

− tka